Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern in Glaucha gilt seit Dezember 2020 das geteilte Bestellerprinzip: Käufer und Verkäufer tragen die Provision in der Regel je zur Hälfte.
Die Höhe wird frei vereinbart und ist erst mit erfolgreichem Abschluss fällig, kein Verkauf, keine Provision.
Wir legen unsere Provision in Glaucha von Anfang an transparent offen, damit Sie sicher kalkulieren können.