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Trennung & Scheidung

Haus verkaufen bei Scheidung: welche Optionen Sie haben

Haus verkaufen bei Scheidung: welche Optionen Sie haben

Wenn eine Ehe endet, ist das gemeinsame Haus selten nur eine Sache von Zahlen. Hier stecken Jahre drin, oft die halbe Lebensplanung, manchmal die Kinderzimmer. Und ausgerechnet jetzt, wo ohnehin nichts einfach ist, sollen Sie darüber entscheiden, was damit passiert. Der Zeitpunkt fühlt sich fast immer falsch an.

Sie müssen das nicht in einer Woche klären. Aber es hilft, früh zu wissen, welche Wege es überhaupt gibt und was jeder von ihnen bedeutet, damit die Entscheidung am Ende Ihre ist und nicht die des Verfahrens. Ob Sie das Haus verkaufen, bei einer Scheidung einen Partner auszahlen oder gemeinsam vermieten: Im Kern gibt es drei Optionen. Diese Seite ordnet sie in Ruhe.

Was jetzt zu klären ist

Bevor Sie über Verkaufen oder Behalten nachdenken, lohnt sich ein nüchterner Blick auf vier Punkte. Sie bestimmen, welche Optionen für Sie realistisch offenstehen.

Zuerst das Grundbuch: Gehört das Haus beiden je zur Hälfte, oder nur einer Person? Wer dort eingetragen ist, entscheidet, wer verkaufen, zustimmen oder auszahlen muss, nicht das Gefühl, wer wie viel beigetragen hat.

Dann der Güterstand. Ohne Ehevertrag leben Sie in der Zugewinngemeinschaft, und die hat Folgen dafür, ob ein Partner allein über die Immobilie verfügen darf (dazu unten mehr).

Drittens die Finanzierung. Ein laufender Kredit mit Grundschuld bindet beide, auch nach der Trennung. Die Bank interessiert das Beziehungsende nicht; der Vertrag läuft weiter, bis er abgelöst oder umgeschuldet ist.

Und schließlich der Wert. Nicht der Kaufpreis von damals, nicht die Zahl aus einem Online-Rechner, sondern eine marktnahe Einschätzung auf Basis aktueller Vergleichsobjekte. Sie ist die gemeinsame Grundlage für jedes faire Ergebnis.

Was passiert mit dem gemeinsamen Haus bei einer Scheidung?

Für das gemeinsame Haus gibt es meist drei Wege: der Verkauf mit Aufteilung des Erlöses, die Auszahlung des Partners, der die Immobilie übernimmt, oder die gemeinsame Vermietung auf Zeit. Grundlage jeder fairen Lösung ist eine neutrale Einschätzung des Marktwerts. Einigen sich beide gar nicht, droht am Ende die Teilungsversteigerung.

Die drei Wege im Überblick

1. Verkaufen und den Erlös aufteilen

Der häufigste Weg, und für viele der klarste. Das Haus wird verkauft, der Erlös nach Abzug der Restschuld aufgeteilt. Beide lösen sich sauber vom gemeinsamen Vermögenswert, beide haben ein Startkapital für den nächsten Abschnitt. Voraussetzung ist, dass beide dem Verkauf zustimmen und man sich auf einen realistischen Angebotspreis einigt. Genau hier hilft eine Einschätzung, die keiner Seite gehört: Wenn beide dieselbe, nachvollziehbare Zahl vor sich haben, verschiebt sich das Gespräch von "zu billig verkauft" zu "fair aufgeteilt".

2. Einen Partner auszahlen

Bleibt einer im Haus, oft der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, wird der andere ausgezahlt. Der Wert der Immobilie wird ermittelt, die Restschuld abgezogen, der verbleibende Wert hälftig geteilt (bei hälftigem Eigentum). Der Betrag, der auf den ausziehenden Partner entfällt, wird an ihn überwiesen. Der Haken liegt fast immer bei der Finanzierung: Die Bank muss mitspielen, und der übernehmende Partner muss Kredit und Auszahlung allein tragen können. Ob das trägt, sollte vor dem Versprechen geklärt sein, nicht danach.

3. Gemeinsam vermieten, auf Zeit

Nicht jeder Verkauf muss sofort sein. Wenn beide warten können und der Markt gerade schwierig ist, kann eine Vermietung eine Brücke sein: Das Haus bleibt im gemeinsamen Eigentum, die Miete deckt einen Teil der Kosten, die Entscheidung wird vertagt. Das setzt allerdings voraus, dass die Trennung sachlich genug abläuft, um weiter gemeinsam Eigentümer zu bleiben, mit allem, was dazugehört. Wer diesen Weg erwägt, findet die Pflichten und Fallstricke in unserem Ratgeber dazu, eine vermietete Immobilie verkaufen zu können, ausführlicher erklärt.

Und wenn sich beide nicht einigen?

Dann bleibt am Ende die Teilungsversteigerung, die für niemanden ein gutes Ergebnis ist. Nach dem Gesetz kann jeder Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB); lässt sich ein Grundstück nicht real teilen, erfolgt sie "bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses" (§ 753 Abs. 1 BGB). Das Verfahren dazu regelt § 180 ZVG.

Es läuft aber nicht ungebremst. Auf Antrag eines Miteigentümers kann das Gericht die Versteigerung vorübergehend einstellen, für längstens sechs Monate, wenn das bei Abwägung der Interessen angemessen erscheint (§ 180 Abs. 2 ZVG). Das kann Zeit verschaffen, gerade wenn Kinder im Haus wohnen. Ob und wie sich dieser Aufschub nutzen lässt, gehört in die Hand eines Fachanwalts für Familienrecht. Am Grundproblem ändert er nichts: Nach unserer Erfahrung bringt eine Teilungsversteigerung meist weniger ein als ein normaler Verkauf, und die Verfahrenskosten trägt am Ende die Gemeinschaft. Genau diesen Ausgang will eine gemeinsame, neutrale Grundlage verhindern.

(§ 749 BGB, § 753 BGB, § 180 ZVG, gesetze-im-internet.de, Abruf 2026-07-23, Stand 2026-07-23.)

Rechtliche und steuerliche Fragen: informierend, nicht beratend

Ein Haus bei einer Scheidung berührt Familienrecht und Steuerrecht zugleich. Wir ordnen die Punkte ein, die immer wieder aufkommen, ersetzen damit aber keine Rechts- oder Steuerberatung.

Darf ein Partner allein verkaufen?

In der Zugewinngemeinschaft nicht ohne Weiteres. Das Gesetz bestimmt: "Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen" (§ 1365 Abs. 1 BGB). Wenn das Haus praktisch das gesamte Vermögen ausmacht, kann diese Regel greifen, auch wenn nur einer im Grundbuch steht. Ob sie in Ihrem Fall gilt, ist eine Rechtsfrage, die ein Fachanwalt für Familienrecht beantwortet.

Fällt beim Verkauf Steuer an?

Möglich. Bei privaten Immobilien gilt eine Zehn-Jahres-Frist: Liegen zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre, kann der Gewinn steuerpflichtig sein (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Für selbst genutztes Wohneigentum gibt es eine Ausnahme, die aber an Bedingungen hängt. Wie das in Ihrer Konstellation aussieht, klärt ein Steuerberater.

Und eine rechtsverbindliche Bewertung?

Wenn ein Gericht, das Finanzamt oder eine Bank eine belastbare Wertfeststellung verlangt, brauchen Sie ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen. Unsere kostenfreie Marktpreisanalyse ist etwas anderes: eine fachkundige, marktnahe Einschätzung, mit der Sie Ihre Optionen abwägen und ein faires Gespräch führen können. Als neutrale Grundlage für Ihre Entscheidung ist sie oft genau der erste Schritt, der fehlt.

(§ 1365 BGB, § 23 EStG, gesetze-im-internet.de, Abruf 2026-07-23, Stand 2026-07-23.)

Welcher Weg passt zu Ihnen?

Es gibt keine Lösung, die für alle stimmt. Diese Übersicht hilft, den ersten Verdacht zu ordnen, ersetzt aber kein Gespräch, in dem Ihre konkreten Zahlen auf dem Tisch liegen.

Ihre Situation Der Weg, der oft passt
Beide wollen einen klaren Schnitt; keiner will oder kann die Finanzierung allein tragen Verkaufen und den Erlös aufteilen
Einer möchte bleiben (etwa mit den Kindern) und kann Kredit plus Auszahlung stemmen Den anderen Partner auszahlen
Ein Verkauf lohnt sich gerade nicht, beide können warten und sachlich zusammenarbeiten Gemeinsam vermieten, auf Zeit
Keine Einigung möglich Im schlechtesten Fall Teilungsversteigerung — meist die teuerste Lösung

Sie müssen sich heute nicht festlegen. Ein guter erster Schritt ist zu wissen, worüber Sie überhaupt entscheiden: Fragen Sie eine kostenfreie, neutrale Marktpreisanalyse an. Sie ist unverbindlich, diskret und für beide Seiten dieselbe Grundlage.

Wie wir Sie dabei begleiten

Bei einer Trennung ist es oft das Wichtigste, dass sich keiner übervorteilt fühlt. Genau hier sehen wir unsere Rolle: als unparteiischer Vermittler, der für eine sachliche, faire Abwicklung sorgt, ohne Partei zu ergreifen. Die kostenfreie Marktpreisanalyse liefert beiden Seiten dieselbe, nachvollziehbare Zahl, auf Basis aktueller Vergleichsobjekte in Ihrer Mikrolage. In Halle macht die oft den Unterschied: Zwischen einer Gründerzeitwohnung im Paulusviertel und einer vergleichbaren Fläche in Halle-Neustadt liegen Welten, und genau diese Kenntnis fließt in die Einschätzung ein. Das nimmt einem der häufigsten Streitpunkte die Schärfe.

Entscheiden Sie sich für einen Verkauf, übernehmen wir ihn vollständig: von der Aufbereitung der Unterlagen über die Präsentation, auf Wunsch diskret oder off-market und mit 360°-Rundgängen, bis zur Begleitung durch Kaufvertrag und Notartermin. Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner, kein wechselndes Team. Tandel Immobilien ist eigentümergeführt, in Halle (Saale) verwurzelt und regelmäßig mit 5,0 von 5 auf ImmobilienScout24 bewertet.

Was wir nicht sind: Rechtsberater oder Steuerberater. Für die juristische und steuerliche Seite arbeiten wir mit Ihren Fachleuten zusammen und machen den Teil, den wir können, richtig gut, nämlich den Immobilienteil. Einen Überblick, wie wir Eigentümer rund um eine Immobilie bei Trennung und Scheidung begleiten, finden Sie hier; geht es Ihnen um eine bestimmte Lage, hilft auch unsere Seite zur Immobilie in Halle (Saale) weiter.

So läuft es ab

  1. Erstgespräch, unverbindlich. Sie schildern Ihre Situation, wir hören zu und sagen ehrlich, welche Optionen realistisch sind.
  2. Kostenfreie Marktpreisanalyse. Wir ermitteln eine marktnahe Einschätzung auf Basis aktueller Vergleichsobjekte, als gemeinsame Grundlage für beide.
  3. Weg festlegen. Verkauf, Auszahlung oder Vermietung, in Ruhe und mit Ihren Fachleuten abgestimmt.
  4. Umsetzung. Bei einem Verkauf begleiten wir Sie von der Vorbereitung bis zur Schlüsselübergabe. Ein gut vorbereiteter Verkauf dauert erfahrungsgemäß von der Markteinschätzung bis zum Notartermin etwa zwei bis vier Monate.

Häufige Fragen

Muss ich verkaufen, wenn mein Ex-Partner nicht will? Verkaufen können Sie ein gemeinsames Haus nur gemeinsam. Einigen Sie sich nicht, kann jeder Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen; bei einem Grundstück läuft das über die Teilungsversteigerung (§ 749, § 753 BGB, § 180 ZVG). Weil dabei meist weniger herauskommt als bei einem normalen Verkauf, ist eine Einigung fast immer die bessere Lösung. Eine neutrale Wertgrundlage hilft, dorthin zu kommen.

Wer zahlt den Kredit weiter, wenn einer auszieht? Solange der Darlehensvertrag läuft, haften in der Regel beide weiter, unabhängig davon, wer noch im Haus wohnt. Wie sich das lösen lässt, etwa durch Ablösung, Umschuldung oder Übernahme, klärt Ihre Bank und, wenn es um die Aufteilung geht, ein Fachanwalt für Familienrecht. Für die Immobilie selbst schaffen wir die Zahlengrundlage.

Kann einer im Haus bleiben, bis die Kinder mit der Schule fertig sind? Das ist möglich, wenn beide es so wollen und die Finanzierung es hergibt. Manche Paare vereinbaren, das Haus vorerst gemeinsam zu behalten oder zu vermieten und den Verkauf später zu prüfen. Ob das trägt, hängt an den laufenden Kosten und daran, wie sachlich die Zusammenarbeit noch funktioniert. Eine aktuelle Markteinschätzung zeigt, was ein späterer Verkauf voraussichtlich einbringt.

Was kostet uns eine Teilungsversteigerung? Genaue Beträge hängen vom Einzelfall ab und lassen sich pauschal nicht seriös nennen. Klar ist die Richtung: Der Erlös liegt erfahrungsgemäß unter dem eines normalen Verkaufs, und Verfahrenskosten kommen hinzu, die die Gemeinschaft trägt. Deshalb ist die Teilungsversteigerung fast immer die teuerste Lösung, und der Grund, warum sich ein Blick auf die anderen Wege lohnt, bevor es so weit kommt.

Ist die Marktpreisanalyse dasselbe wie ein Gutachten für das Gericht? Nein. Unsere Marktpreisanalyse ist eine kostenfreie, marktnahe Einschätzung, mit der Sie Ihre Optionen abwägen. Verlangt ein Gericht, eine Bank oder das Finanzamt eine rechtsverbindliche Bewertung, brauchen Sie ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen. Beides hat seinen Platz, es ist nur nicht dasselbe.


Über den Autor

Nico Tandel ist Geschäftsführer der Tandel Immobilien GmbH in Halle (Saale). Er ist Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Immobilienfachwirt und IHK-zertifiziert. Seit 1995 ist er in der Immobilienbranche tätig, seit 2014 selbstständig, mit über 30 Jahren Erfahrung. Er begleitet Eigentümer in Halle (Saale), im Saalekreis, in Merseburg und in Leipzig persönlich, von der ersten Markteinschätzung bis zur Schlüsselübergabe.


Was ist Ihr Haus heute wert? In einer Trennung ist die neutrale Antwort auf diese Frage oft der Anfang einer fairen Lösung. Sie bekommen von uns eine marktnahe, nachvollziehbare Einschätzung auf Basis aktueller Vergleichsobjekte, kostenfrei, unverbindlich und diskret, für beide Seiten dieselbe Grundlage. Rufen Sie an: +49 171 50 51 479, schreiben Sie an info@tandel.immobilien oder nutzen Sie das Kontaktformular. Unser Büro: Am Kirchtor 27, 06108 Halle (Saale), Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr, samstags nach Vereinbarung.

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