Inventar bezeichnet alle beweglichen Gegenstände in einem Gebäude die nicht fest verbunden sind aber zusammen mit der Immobilie verkauft werden können. Für Käufer und Verkäufer relevant da separat vom Gebäudewert vereinbart, keine Grunderwerbsteuer auf Inventarwert anfällt und bei Vermietung eigenständig abgeschrieben werden kann.
Abgrenzung zum Gebäude
Inventar sind bewegliche Gegenstände ohne feste Verbindung, können ohne Beschädigung entfernt werden, Beispiele Einbauküche freistehend Waschmaschine Möbel Markise. Gebäudebestandteile sind fest verbunden, Entfernung würde Gebäude beschädigen, Beispiele Heizung sanitäre Einrichtungen Fenster verklebte Bodenbeläge.
Typisches Inventar
Küche als häufigster Posten mit freistehender Einbauküche Elektrogeräten, Wert 5000 bis 30000 Euro. Außenbereich mit Gartenmöbel Rasenmäher Pflanzgefäße mobil. Technik mit Waschmaschine Trockner abnehmbare Smart-Home-Komponenten.
Steuerliche Vorteile beim Kauf
Grunderwerbsteuer-Ersparnis da Inventar nicht zum Grundstück gehört, keine Grunderwerbsteuer auf Inventarwert. Ersparnis bei 20000 Euro Inventar in NRW 6,5 Prozent gleich 1300 Euro. Grenzen bei unrealistisch hohem Anteil über 10 bis 15 Prozent, Finanzamt prüft und korrigiert bei Scheingeschäft.
Inventar im Kaufvertrag
Regelung sollte Inventar einzeln aufführen und bewerten, als Anlage zum notariellen Vertrag, Gewährleistung für Inventar meist ausgeschlossen. Bewertung nach Zeitwert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung, nicht Neupreis, Kaufbelege als Nachweis hilfreich. Dokumentation mit Liste Fotos Zustandsbeschreibung für Finanzamt.
Siehe auch: Grunderwerbsteuer , Kaufvertrag , AfA