Lärmschutz umfasst alle baulichen und technischen Maßnahmen zur Verringerung von Schallübertragung. Im Immobilienkontext geht es um Schutz vor Außenlärm und Schallübertragung zwischen Räumen. Die Anforderungen sind in DIN-Normen und Landesbauordnungen geregelt.
Lärmquellen
Verkehrslärm: Straße, Schiene, Flugzeuge. Gewerbelärm: Industrie, Gastronomie, Handwerk. Nachbarlärm: Trittschall, Musik, Geräte. Gebäudetechnik: Heizung, Lüftung, Aufzug.
Schallschutzmaßnahmen
Fenster: Schallschutzklassen 1 bis 6 mit bis zu 50 dB Dämmung. Wände: Schwere Materialien, biegeweiche Vorsatzschalen. Decken: Trittschalldämmung unter Estrich. Türen: Schallschutztüren für sensible Bereiche.
Rechtliche Grundlagen
DIN 4109: Schallschutz im Hochbau als Mindeststandard. VDI 4100: Höhere Schallschutzstufen auf Wunsch. Immissionsschutz: Grenzwerte für Gewerbe und Verkehr. Mietrecht: Mietminderung bei Lärmbeeinträchtigung möglich.
Siehe auch: Dämmung , Fenster , Wohnqualität