Lageplan bezeichnet eine maßstabsgetreue zeichnerische Darstellung eines Grundstücks mit seinem Gebäudebestand und dessen Umgebung. Der Lageplan zeigt die genaue Position des Bauvorhabens auf dem Grundstück, die Grundstücksgrenzen, die Erschließung durch Straßen und Wege sowie angrenzende Bebauung. Er ist wesentlicher Bestandteil der Bauvorlagen und muss für die Baugenehmigung von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt werden.
Inhalt und Anforderungen
Der Lageplan enthält die Flurstücksnummer und Gemarkung, die maßstabsgetreue Darstellung der Grundstücksgrenzen, die Lage der bestehenden und geplanten Gebäude mit ihren Abständen zu den Grenzen, die Erschließung durch öffentliche Verkehrsflächen sowie Angaben zu Himmelsrichtung und Maßstab. Bei Neubauten müssen auch die geplanten Zufahrten, Stellplätze und die Höhenlage des Geländes dargestellt werden. Der Maßstab beträgt üblicherweise eins zu fünfhundert.
Amtlicher Lageplan und vereinfachter Lageplan
Für Bauanträge ist in der Regel ein amtlicher Lageplan erforderlich, der von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur auf Grundlage der Katasterdaten erstellt wird. Bei kleineren Bauvorhaben kann ein vereinfachter Lageplan ausreichen, der auf Basis des Katasterplans ergänzt wird. Der amtliche Lageplan ist mit einem Dienststempel versehen und hat eine begrenzte Gültigkeit, üblicherweise zwei Jahre.
Bedeutung für Bauvorhaben
Der Lageplan ist unverzichtbarer Bestandteil jeder Baugenehmigung und dient der Prüfung, ob das Bauvorhaben die baurechtlichen Vorgaben zu Abstandsflächen, Bebauungsdichte und Erschließung einhält. Für Immobilienkäufer bietet der Lageplan wichtige Informationen über die Lage des Objekts, die Nachbarbebauung und mögliche Beeinträchtigungen. Auch für die Planung von Erweiterungen oder Umbauten ist ein aktueller Lageplan Grundlage für Entwurf und Genehmigung.
Siehe auch: Baugenehmigung , Katasterplan , Flurstück