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Immobilien-ABC

Kündigung Mietvertrag

Beendigung des Mietverhältnisses durch einseitige Erklärung mit strengen Formvorschriften und Fristen

Kündigung Mietvertrag bezeichnet die einseitige Willenserklärung zur Beendigung eines Mietverhältnisses mit gesetzlichen Formvorschriften und Fristen. Mieter können jederzeit ordentlich kündigen ohne Grund, Vermieter benötigen berechtigtes Interesse wie Eigenbedarf oder Pflichtverletzung, Schriftform zwingend erforderlich.

Kündigungsfristen Mieter

Gesetzliche Frist drei Monate immer, unabhängig von Mietdauer. Kündigung bis dritten Werktag zum Monatsende plus drei Monate, Beispiel Zugang 2. Januar wirkt 30. April. Sonderkündigungsfristen: bei Mieterhöhung zwei Monate, bei Modernisierungsankündigung zum Arbeitsbeginn, bei Tod Hauptmieter ein Monat für Erben.

Kündigungsfristen Vermieter

Gestaffelt nach Mietdauer: bis fünf Jahre drei Monate, fünf bis acht Jahre sechs Monate, über acht Jahre neun Monate. Berechtigtes Interesse Pflicht: Eigenbedarf für Familie, erhebliche Pflichtverletzung Zahlungsverzug, wirtschaftliche Verwertung Abriss Neubau. Begründung konkret mit Person und Grund erforderlich.

Formvorschriften

Schriftform zwingend nach §568 BGB, eigenhändige Unterschrift, bei mehreren Mietern alle unterschreiben. Nicht E-Mail Fax SMS wirksam. Inhalt: eindeutige Erklärung, Mietobjekt Adresse, Kündigungstermin Monatsende, Vermieter muss Grund angeben und auf Widerspruchsrecht hinweisen.

Widerspruchsrecht Mieter

Härtefallwiderspruch nach §574 BGB bei unzumutbarer Härte: hohes Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft, Verwurzelung im Viertel, keine Ersatzwohnung. Widerspruch schriftlich zwei Monate vor Mietende mit Nachweisen. Gericht entscheidet über Fortsetzung befristet oder unbefristet.

Räumung nach Kündigung

Freiwillige Räumung: Übergabeprotokoll, Schlüsselrückgabe, Kaution Abrechnung drei bis sechs Monate. Räumungsklage bei Weigerung: Amtsgericht, Verfahrensdauer sechs bis zwölf Monate, Gerichtsvollzieher vollstreckt Räumungstermin, Kosten trägt Verlierer. Räumungsfrist durch Gericht bis ein Jahr möglich.

Siehe auch: Eigenbedarfskündigung , Mietvertrag , Härtefall

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