Kündigungsfrist ist die Zeit, die zwischen Zugang der Kündigung und dem Ende des Mietverhältnisses liegen muss. Sie schützt beide Parteien vor überraschender Vertragsbeendigung. Bei Wohnraum sind Kündigungsfristen gesetzlich geregelt und können nicht zu Lasten des Mieters verkürzt werden.
Mieterseite
Grundfrist: Drei Monate zum Monatsende. Kündigungstermin: Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen. Mietdauer unerheblich: Drei Monate unabhängig von der Wohndauer. Verlängerung möglich: Durch Vereinbarung zu Gunsten des Mieters.
Vermieterseite
Gestaffelt nach Mietdauer: 3, 6 oder 9 Monate. Bis 5 Jahre: Drei Monate Kündigungsfrist. Bis 8 Jahre: Sechs Monate Kündigungsfrist. Über 8 Jahre: Neun Monate Kündigungsfrist. Kündigungsgrund erforderlich: Eigenbedarf, Pflichtverletzung etc.
Sonderfälle
Fristlose Kündigung: Bei schweren Pflichtverletzungen ohne Frist. Zeitmietvertrag: Endet automatisch, keine Kündigung nötig. Sonderkündigungsrecht: Bei Modernisierung für Mieter möglich. Gewerbe: Kündigungsfristen frei vereinbar.
Siehe auch: Mietvertrag , Eigenbedarf , Mietrecht