Prolongation bezeichnet die Verlängerung eines bestehenden Darlehensvertrags nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zu neu vereinbarten Konditionen bei der gleichen Bank. Einfachste Form der Anschlussfinanzierung, bietet aber nicht automatisch die günstigsten Konditionen und sollte mit Alternativangeboten verglichen werden.
Ablauf
Bank macht Prolongationsangebot meist 3 bis 6 Monate vor Zinsbindungsende mit neuen Konditionen für Zinssatz, Tilgung und Laufzeit. Prüfung durch Vergleich mit aktuellen Marktzinsen und Einholen von Alternativangeboten. Verhandlung möglich mit Vorlage von Konkurrenzangeboten. Annahme durch Unterschrift oder Ablehnung für Umschuldung zu anderer Bank.
Konditionen
Zinssatz abhängig von aktuellem Marktniveau, Bonität und Beleihungsauslauf, Verhandlungsspielraum vorhanden. Zinsbindungsfrist üblicherweise 5 bis 20 Jahre, bei erwarteten Zinssteigerungen längere Bindung sinnvoll. Tilgungssatz oft anpassbar, Erhöhung für schnellere Entschuldung. Sondertilgungsrechte für außerplanmäßige Tilgungen neu verhandeln.
Vorteile
Einfache Abwicklung ohne Bankwechsel, keine neue Kreditprüfung, keine Grundbuchänderung erforderlich. Keine zusätzlichen Kosten für Notar und Grundbuch, keine Abtretungsgebühren. Bestehende Kundenbeziehung, Bank kennt Zahlungshistorie, persönliche Ansprechpartner bekannt.
Nachteile
Oft nicht die günstigsten Konditionen, Banken nutzen Kundentreue aus, Erstangebote selten marktbeste. Eingeschränkter Wettbewerb mit nur einem Anbieter. Keine Neustrukturierung möglich, keine Aufstockung oder Zusammenlegung von Darlehen.
Alternativen
Umschuldung als Wechsel zu anderer Bank, möglicherweise günstigere Konditionen, Kosten für Grundbuchänderung. Forward-Darlehen zur Zinssicherung bis 5 Jahre im Voraus mit Aufschlag. Volltilgung bei ausreichend Kapital, Bausparvertrag für Anschlussfinanzierung mit staatlicher Förderung.
Praktische Tipps
Mindestens 6 Monate vor Zinsbindungsende aktiv werden, Alternativangebote einholen. Konkurrenzangebote als Druckmittel nutzen, auch kleine Zinsunterschiede zählen über die Laufzeit. Nach 10 Jahren Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 489 BGB unabhängig von Zinsbindung. Gesamtkosten berechnen mit Zinsersparnis versus Umschuldungskosten.
Siehe auch: Anschlussfinanzierung , Umschuldung , Forward-Darlehen