Provision bezeichnet die erfolgsabhängige Vergütung, die ein Immobilienmakler für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält, üblicherweise als Prozentsatz des Kaufpreises oder Vielfaches der Monatsmiete. Seit 2020 muss bei Wohnungskäufen die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden.
Rechtliche Grundlagen
Maklervertrag nach Paragraphen 652 bis 656d BGB, Provision als erfolgsabhängige Vergütung. Gesetz über Maklerkostenverteilung seit Dezember 2020 für Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Halbteilungsprinzip. Wohnungsvermittlungsgesetz mit Bestellerprinzip seit 2015: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision, maximal zwei Monatsmieten netto.
Provisionshöhe
Beim Kauf regional unterschiedlich zwischen 3 und 7 Prozent insgesamt. Übliche Halbteilung: Je 3 bis 3,57 Prozent für Käufer und Verkäufer. Käufer zahlt maximal so viel wie Verkäufer, Verkäufer muss zuerst gezahlt haben. Bei Vermietung maximal zwei Monatsmieten netto zuzüglich Umsatzsteuer, also 2,38 brutto.
Provisionsanspruch
Voraussetzungen: Wirksamer Maklervertrag, Maklerleistung als Nachweis oder Vermittlung, Abschluss des Hauptvertrags, Kausalität zwischen Leistung und Abschluss. Nachweis durch Mitteilung der Gelegenheit zum Vertragsabschluss. Vermittlung durch Einwirkung auf Vertragsverhandlungen. Fälligkeit mit Abschluss des Hauptvertrags, Verjährung nach 3 Jahren.
Maklervertrag
Einfacher Maklerauftrag ohne Exklusivität, Auftraggeber kann weitere Makler beauftragen. Alleinauftrag mit Exklusivität, keine weiteren Makler erlaubt. Qualifizierter Alleinauftrag mit Verweisungspflicht aller Interessenten an Makler. Seit 2020 Textformerfordernis für Wohnungskauf nach Paragraph 656a BGB.
Verwirkung und Steuern
Verwirkung bei Doppeltätigkeit ohne Offenlegung, Verflechtung mit Vertragspartner, pflichtwidrigem Verhalten. Umsatzsteuer auf Provision 19 Prozent. Für Käufer Anschaffungsnebenkosten, keine sofortige Absetzbarkeit. Für Verkäufer Veräußerungskosten, mindern Veräußerungsgewinn bei Spekulationsfrist.
Praktische Tipps
Provisionsvereinbarung genau prüfen, Textform bei Wohnungskauf einhalten, Maklertätigkeit dokumentieren lassen. Provisionsverhandlung je nach Marktlage möglich. Ohne Makler kaufen durch Direktsuche, Bauträger oder von Privat. Alternative Vergütungsmodelle: Festpreis statt Prozentsatz, Staffelprovision nach Kaufpreis.
Siehe auch: Makler , Kaufnebenkosten , Courtage