Qualifizierter Alleinauftrag bezeichnet einen Maklervertrag, bei dem der Auftraggeber sich verpflichtet, alle Kaufinteressenten an den Makler zu verweisen und diesem auch bei einem Eigengeschäft die Provision zu zahlen. Gibt Makler maximale Sicherheit, lässt höchstes Engagement erwarten, bedeutet stärkste Bindung für Auftraggeber.
Abgrenzung zu anderen Auftragsformen
Einfacher Maklerauftrag: Keine Exklusivität, weitere Makler und Eigengeschäft möglich, geringste Bindung und Motivation. Alleinauftrag: Exklusivität für einen Makler, keine Parallelbeauftragung, Eigengeschäft oft provisionsfrei. Qualifizierter Alleinauftrag: Verschärfter Alleinauftrag mit Verweisungspflicht und Provision auch bei Eigengeschäft.
Vertragsinhalt
Exklusivität: Nur der beauftragte Makler darf tätig werden. Verweisungspflicht: Alle Interessenten an Makler verweisen, auch selbst gewonnene. Provisionsanspruch auch bei Eigengeschäft: Provision wie bei Maklervermittlung, Schutz vor Umgehung. Laufzeit üblicherweise 3 bis 6 Monate mit Kündigungsmöglichkeit bei wichtigem Grund.
Rechte und Pflichten
Makler: Verstärkte Tätigkeitspflicht zur aktiven Vermarktung, regelmäßige Berichterstattung, Treuepflicht mit ausschließlicher Interessenwahrung. Auftraggeber: Verweisungspflicht für alle Interessenten, Duldung der Makleraktivitäten, Ermöglichung von Besichtigungen, Verzicht auf eigene Verkaufsbemühungen.
Vor- und Nachteile
Für Auftraggeber: Hohe Motivation und maximales Engagement des Maklers, konzentrierte Vermarktung, ein Ansprechpartner. Nachteile: Starke Bindung, kein Wettbewerb unter Maklern, Provision auch bei Eigengeschäft. Für Makler: Maximale Provisionssicherheit und Schutz vor Umgehung. Nachteile: Hohe Erwartung, verstärkte Tätigkeitspflicht, Erfolgsdruck.
Rechtliche Grenzen
AGB-Kontrolle: Klauseln können bei unangemessener Benachteiligung unwirksam sein, Individualvereinbarung sicherer. Sittenwidrigkeit bei unverhältnismäßig langer Laufzeit oder überhöhter Provision möglich. Widerrufsrecht: 14 Tage für Verbraucher bei Fernabsatzvertrag mit erforderlicher Belehrung.
Praktische Tipps
Auftraggeber: Makler sorgfältig auswählen, Referenzen prüfen, Laufzeit begrenzen, Tätigkeitspflichten und Reporting vereinbaren. Makler: Leistungen dokumentieren, regelmäßig berichten, Transparenz schaffen. Vertragsverhandlung: Musterverträge kritisch prüfen, alle Punkte schriftlich fixieren, anwaltliche Beratung bei Bedarf.
Siehe auch: Makler , Provision , Maklervertrag