Quartiergarage bezeichnet eine zentrale Parkeinrichtung, die mehrere Gebäude oder ein gesamtes Wohnquartier mit Stellplätzen versorgt. Für Stadtplaner und Bewohner relevant, da sie autoarme Quartiere ermöglicht, Grundstücke effizienter nutzt und städtebauliche Qualität verbessert.
Grundkonzept
Zentrale Stellplatzanlage für mehrere Gebäude, Bündelung des ruhenden Verkehrs, räumliche Trennung von Wohnen und Parken, oberirdische oder unterirdische Anlage. Städtebauliche Ziele: autofreie Quartiere, Verkehrsberuhigung, mehr Freiflächen und Grün, höhere Aufenthaltsqualität, Sicherheit für Fußgänger.
Bauformen
Tiefgarage: Keine Beeinträchtigung des Stadtbilds, teuer in Herstellung, Belüftung erforderlich. Parkpalette: Oberirdisch offen, kostengünstiger, natürliche Belüftung. Parkhaus: Geschlossen oberirdisch, mehrere Ebenen, Fassadengestaltung wichtig. Automatisches Parksystem: Platzsparend, höhere Investitionskosten, technikabhängig.
Rechtliche Konstruktion
Eigentumsformen: Eigenes Grundstück, Miteigentum, Teileigentum, separate Gesellschaft. Nutzungsrechte: Dingliche Sicherung im Grundbuch, Sondernutzungsrecht an Stellplätzen, Dauerparkrecht vertraglich. Kostenverteilung nach Stellplatzanzahl oder Miteigentumsanteilen.
Elektromobilität
Vorbereitung für E-Mobility mit Leerrohren und Leitungswegen, Lastmanagement planen, GEIG-Anforderungen beachten. Abrechnungssysteme für individuelle Abrechnung je Fahrzeug, eichrechtliche Anforderungen, Backend-Systeme.
Vor- und Nachteile
Vorteile: Autofreie Quartiersflächen, mehr Grün, einfachere Gebäudeplanung ohne Tiefgarage, Integration von Mobilitätskonzepten. Nachteile: Längere Wege zum Stellplatz, Akzeptanzprobleme, komplexe rechtliche Konstruktion, hohe zentrale Investition.
Siehe auch: Stellplatz , Tiefgarage , Quartiersentwicklung