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Immobilien-ABC

Prüfstatik

Unabhängige Kontrolle der Standsicherheitsnachweise durch einen staatlich anerkannten Prüfingenieur

Prüfstatik bezeichnet die hoheitliche Überprüfung der vom Tragwerksplaner erstellten statischen Berechnungen und Konstruktionszeichnungen durch einen unabhängigen Prüfingenieur für Baustatik zur Gewährleistung der Standsicherheit. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben in den meisten Bundesländern vorgeschrieben, Voraussetzung für Baugenehmigung oder Baubeginn.

Rechtliche Grundlagen

Landesbauordnungen regeln die Prüfpflicht je nach Bundesland unterschiedlich, abhängig von Gebäudeklasse und Komplexität. Prüfpflichtig meist Gebäudeklassen 4 und 5, Sonderbauten, komplexe Tragwerke, weitgespannte Dächer, Hochhäuser und Tiefgaragen. Prüfbefreiung für Einfamilienhäuser und kleine Gebäude der Klassen 1 bis 3.

Der Prüfingenieur

Staatliche Anerkennung als Voraussetzung durch Landesbehörde, hohe fachliche Qualifikation und langjährige Berufserfahrung erforderlich. Unabhängigkeit vom Tragwerksplaner als zentrales Prinzip, keine wirtschaftliche Verflechtung. Haftpflichtversicherung erforderlich, Haftung für ordnungsgemäße Prüfung.

Prüfungsgegenstand

Standsicherheitsnachweis mit Lastannahmen, Bemessung der Tragwerkselemente, Nachweise der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit. Konstruktionszeichnungen wie Bewehrungspläne für Stahlbeton, Konstruktionspläne für Stahl- und Holzbau, Anschlussdetails und Verbindungen. Baugrundgutachten mit Bodenkennwerten und Gründungsempfehlungen.

Prüfergebnis

Unbedenklichkeitsbescheinigung als Bestätigung der Standsicherheit und Freigabe für Baubeginn, Voraussetzung für Genehmigung. Auflagen und Hinweise als Bedingungen für Unbedenklichkeit mit Ergänzungen und Nachweisen. Ablehnung bei schwerwiegenden Mängeln, dann Überarbeitung und erneute Prüfung erforderlich.

Kosten

Honorar nach HOAI Anlage 1, abhängig von Größe und Komplexität, Honorarzone und anrechenbaren Kosten des Tragwerks. Oft 20 bis 30 Prozent der Statikerkosten. Kostentragung durch Bauherr als Teil der Baunebenkosten, nicht umlagefähig, in Kostenplanung einkalkulieren.

Bauüberwachung

Konstruktive Bauüberwachung kontrolliert Übereinstimmung mit geprüften Plänen: Bewehrungsabnahmen bei Stahlbeton, Schweißnahtprüfungen bei Stahl, Holzschutzmaßnahmen. Prüfpflichtige Kontrollen bei kritischen Bauteilen, Freigabe durch Prüfingenieur vor Betonieren. Überwachungsberichte als Grundlage für Schlussabnahme.

Siehe auch: Statik , Baugenehmigung , Tragwerk

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