Quittung bezeichnet die schriftliche Bestätigung des Gläubigers über den Empfang einer Zahlung, die dem Schuldner als Nachweis der Erfüllung dient. Für Mieter, Vermieter, Käufer und Verkäufer relevant als Beweismittel für geleistete Zahlungen und bei Streitigkeiten entscheidend.
Rechtliche Grundlagen
Gesetzlicher Anspruch nach § 368 BGB: Schuldner kann Quittung verlangen, Gläubiger muss sie erteilen. Kosten trägt der Schuldner. Bei Verweigerung besteht Leistungsverweigerungsrecht. Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift erforderlich, Textform nicht ausreichend.
Inhalt der Quittung
Pflichtangaben: Name des Zahlenden und Empfängers, Betrag in Ziffern und Worten, Zahlungsgrund, Datum und Ort, eigenhändige Unterschrift. Empfohlen zusätzlich: Zahlungsweise, laufende Nummer, Bezug zu Vertrag oder Rechnung.
Im Mietverhältnis
Mietzahlungen: Bei Barzahlung Quittung üblich, bei Überweisung Kontoauszug als Nachweis. Kautionszahlung: Wichtiger Nachweis für Rückforderung, bei Barkaution unerlässlich. Nebenkostennachzahlung: Bezug zur Abrechnung angeben, Fristwahrung nachweisen.
Beim Immobilienkauf
Kaufpreis meist über Notaranderkonto abgewickelt, direkte Zahlung seltener. Erwerbsnebenkosten: Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Maklercourtage mit Zahlungsnachweis. Anzahlungen an Bauträger dokumentieren, Risiko bei Zahlungen vor Sicherung beachten.
Rechtliche Wirkungen
Beweislastumkehr: Mit Quittung wird Zahlung vermutet, Gläubiger muss Gegenteil beweisen. Schuldbefreiende Wirkung: Quittung bestätigt Erfüllung. Aufbewahrung empfohlen mindestens bis Vertragsende, bei Kauf dauerhaft für Steuerzwecke.
Siehe auch: Kaution , Mietzahlung , Kaufvertrag