Quotenregelung bezeichnet die kommunale Vorgabe, dass bei Neubauvorhaben ein bestimmter Prozentsatz der Wohnungen als geförderter Wohnraum errichtet werden muss. Für Kommunen und Projektentwickler relevant, da sie bezahlbaren Wohnraum sichert und bei der Projektplanung berücksichtigt werden muss.
Grundlagen und Ziele
Mindestanteil geförderter Wohnungen in Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen festgelegt. Ziele: Schaffung bezahlbaren Wohnraums, soziale Durchmischung der Quartiere, Vermeidung von Segregation, Wohnraumversorgung für einkommensschwache Haushalte.
Ausgestaltung
Quotenhöhe meist zwischen 20 und 50 Prozent je nach Wohnungsmarktlage. Bindungsarten: Geförderter Mietwohnungsbau, preisgedämpfter Wohnungsbau, Eigentum für bestimmte Zielgruppen. Bindungsdauer meist 15 bis 30 Jahre, danach Marktmiete möglich.
Umsetzungsinstrumente
Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB als häufigste Form zwischen Kommune und Vorhabenträger. Festsetzung im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB. Konzeptvergabe: Kommunale Grundstücksvergabe nach Konzept mit Quote als Kriterium.
Wirtschaftliche Auswirkungen
Geringere Erlöse für geförderte Wohnungen, Quersubventionierung durch freien Wohnungsbau erforderlich. Grundstückspreise werden beeinflusst, Mindererlöse eingepreist. Fördermittel kompensieren teilweise, Mischkalkulation notwendig.
Regionale Unterschiede
Großstädte: Hohe Quoten von 30 Prozent und mehr in angespannten Märkten wie München, Hamburg, Berlin. Mittelstädte: Niedrigere Quoten oder keine Regelung je nach Marktlage. Ländliche Räume: Meist ohne Quote wegen entspannterem Wohnungsmarkt.
Siehe auch: Sozialer Wohnungsbau , Wohnungsbauförderung , Mietpreisbremse