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Halle (Saale) · Merseburg · Saalekreis · Leipzig
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Altbau verkaufen in Halle (Saale): worauf Eigentümer wirklich achten müssen

Altbau verkaufen in Halle (Saale): worauf Eigentümer wirklich achten müssen

Kurz gesagt

  • Wer einen Altbau in Halle verkaufen will, hat zwei Themen mehr auf dem Tisch als bei einem Haus von 1998: die vorgeschriebene Art des Energieausweises und das Ortsrecht der Stadt.
  • Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 verlangt § 80 Abs. 3 GEG in der Regel den Bedarfsausweis. Der ist teurer und braucht Vorlauf.
  • Liegt Ihr Haus im Sanierungsgebiet "Historischer Altstadtkern", kann der Kaufvertrag zusätzlich die Genehmigung der Stadt brauchen. Ob das für Ihr Gebiet gilt, sagt Ihnen die Stadt. Wer erst beim Notar davon erfährt, verliert Zeit.
  • Eigentumswohnungen im Altbau vor 1949 lagen in Halle 2024 bei 2.050 EUR/m² Wohnfläche (Gutachterausschuss Sachsen-Anhalt). Nach unserer Erfahrung streuen die Preise innerhalb der Stadt bei keinem Objekttyp so stark.
  • Ob sich Sanieren vor dem Verkauf lohnt, entscheidet die Käufergruppe, die Sie damit gewinnen oder verlieren. Die Rechnung des Handwerkers ist dafür der schlechtere Maßstab.

Einen Altbau verkaufen in Halle (Saale) ist etwas anderes, als ein Reihenhaus aus den Neunzigern zu inserieren. Das merken Eigentümer meist an einer Kleinigkeit: Der Makler fragt nach dem Baujahr, und danach werden die Fragen plötzlich mehr statt weniger. Gibt es einen Bauantrag von vor 1977? Liegt das Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet? Ist das Haus ein Baudenkmal oder einfach nur alt und schön?

Diese Fragen sind kein Papierkram um seiner selbst willen. Sie entscheiden, welchen Energieausweis Sie brauchen, wie lange die Abwicklung dauert und, ehrlich gesagt am wichtigsten, welcher Käufer überhaupt für Ihr Objekt in Frage kommt. Ich gehe sie hier der Reihe nach durch.

Was "Altbau" beim Verkauf in Halle konkret heißt

Fangen wir mit der Zahl an, die Eigentümer am meisten interessiert. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt weist für Halle (Saale) bei Eigentumswohnungen im Altbau vor 1949 einen Wert von 2.050 EUR/m² Wohnfläche aus, Auswertungsjahr 2024. Zum Vergleich: Ein- und Zweifamilienhäuser lagen im selben Jahr bei 2.400 EUR/m², Mehrfamilienhäuser bei 1.250 EUR/m². Das sind Durchschnittswerte über die ganze Stadt, keine Preise für Ihre Wohnung. Dazu gleich mehr.

Eine gesetzliche Altbau-Definition gibt es nicht. Für den Verkauf zählen zwei Grenzen, und beide haben nichts mit Stuck an der Decke zu tun.

Die eine ist das Baujahr vor 1949. Danach sortiert der Gutachterausschuss, und danach sortiert in der Praxis auch der Markt.

Die andere ist der Bauantrag vor dem 1. November 1977. Diese Grenze steht im Gebäudeenergiegesetz und ist die, die im Verkauf tatsächlich weh tut. Sie umfasst deutlich mehr als die Gründerzeit: Auch das Siedlungshaus von 1936 und der Bau von 1965 fallen darunter.

In Halle fällt fast der komplette gewachsene Bestand in mindestens eine der beiden Kategorien. Das Paulusviertel, Teile von Giebichenstein und Kröllwitz, die Innenstadt, Glaucha: Gründerzeit und Vorkriegsbau. Der Krieg hat in Halle weniger zerstört als in vielen vergleichbaren Städten, deshalb steht hier noch, was anderswo fehlt. Für Sie als Eigentümer ist das ein Vorteil in der Nachfrage und ein Mehraufwand in der Vorbereitung.

Der teuerste Fehler passiert aber ganz woanders: beim Energieausweis.

Der Energieausweis: beim Altbau meist ein Bedarfsausweis

Hier liegt der häufigste Stolperstein. Viele Eigentümer holen sich online für kleines Geld einen Verbrauchsausweis und merken erst spät, dass der für ihr Objekt gar nicht zulässig war.

Wie das abläuft, sehe ich in Halle immer wieder ähnlich. Nehmen Sie ein Gründerzeithaus im Paulusviertel, vier Wohnungen, Bauantrag von 1908. Der Eigentümer bestellt online einen Verbrauchsausweis, weil der günstig ist und schnell da. Beim Blick in die Unterlagen fällt auf, dass § 80 Abs. 3 GEG hier den Bedarfsausweis verlangt: weniger als fünf Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977. Also Energieberater beauftragen, Termin abwarten, Ausweis nachreichen. Das kostet Wochen, in denen das Objekt entweder gar nicht oder ohne die vorgeschriebenen Angaben inseriert ist. Vermeidbar wäre es durch eine einzige Frage vor dem ersten Inserat gewesen.

Die Ausnahme von der Bedarfsausweis-Pflicht: Das Gebäude erfüllte bei Fertigstellung bereits das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 oder wurde später darauf ertüchtigt. Dann dürfen Sie wählen.

Welche Ausweisart wann gilt, steht ausführlich im Ratgeber Energieausweispflicht in Halle. Der Unterschied ist kein formaler. Der Bedarfsausweis nach § 81 GEG wird aus berechneten energetischen Kennwerten erstellt. Jemand muss sich dafür Hülle, Fenster und Anlagentechnik ansehen. Der Verbrauchsausweis nach § 82 GEG beruht auf dem tatsächlich erfassten Verbrauch über 36 Monate, wobei die jüngste Abrechnung nicht älter als 18 Monate sein darf. Beim vermieteten Altbau, dessen Mieter sparsam heizt, sieht der Verbrauchsausweis schmeichelhaft aus. Nur dürfen Sie ihn in vielen Fällen eben nicht verwenden. Für den Bedarfsausweis nennt das Portal co2online eine Größenordnung von 300 bis 500 Euro für Wohngebäude (Stand Juli 2026); was Ihr Objekt kostet, sagt Ihnen der Aussteller vorab.

Und die Ausnahme, die viele überschätzen: Für ein Baudenkmal ist nach § 79 Abs. 4 GEG "§ 80 Absatz 3 bis 7 nicht anzuwenden". Die Vorlage- und Übergabepflicht beim Verkauf entfällt damit in diesem Umfang. Das heißt aber nicht, dass Sie das Thema abhaken können: Liegt für das Gebäude trotzdem ein Ausweis vor, gehören seine Kennwerte nach § 87 Abs. 1 GEG weiterhin in die Anzeige. Und ob Ihr Objekt Baudenkmal ist, sagt Ihnen die untere Denkmalschutzbehörde. Das Bauchgefühl beim Blick auf die Fassade reicht dafür nicht. Ausgestellt wird ein Energieausweis übrigens für zehn Jahre (§ 79 Abs. 3 GEG). Ein alter, aber noch gültiger Ausweis aus der letzten Vermietung reicht völlig.

Was wir dabei tun und was nicht: Wir sprechen mit Ihnen durch, welche Ausweisart für Ihr Objekt in Frage kommt, und stellen sicher, dass vor der ersten Besichtigung ein gültiger Ausweis vorliegt. Die Ausstellung selbst und die energetische Detailberatung gehören zum zertifizierten Energieberater oder Fachbetrieb. Dafür sind wir nicht die richtige Adresse, und das sagen wir lieber vorher.

Zwischenfazit: Über die Ausweisart entscheiden Baujahr und Wohnungsanzahl. Ihr Budget hat da kein Stimmrecht. Klären Sie das als Erstes, denn der Bedarfsausweis braucht Vorlauf, und ohne Ausweis fehlen Ihnen die Pflichtangaben für das Inserat.

Damit ist die Bundesebene erledigt. Der Teil, den fast niemand auf dem Schirm hat, ist der kommunale.

Halle-spezifisch: erst das Ortsrecht, dann die Mikrolage

Zwei Dinge machen den Altbauverkauf in Halle anders als anderswo. Das eine steht im Ortsrecht, das andere in der Straße, in der Ihr Haus steht.

Die Prüfung vor dem Inserat: Sanierungsgebiet, Erhaltungssatzung, Denkmal

In Halle (Saale) besteht das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet "Historischer Altstadtkern", ein umfassendes Verfahren mit Beginn 1995. Daneben gelten im Stadtgebiet rechtsverbindliche Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB.

Warum das für Ihren Verkauf zählt, hat drei Ebenen.

Erstens die Genehmigung. Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen nach § 144 Abs. 2 BauGB die Veräußerung eines Grundstücks und der Kaufvertrag darüber der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde.

Das gilt nicht ausnahmslos. Die Gemeinde kann diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB). Ob sie das für Ihr Gebiet getan hat, sagt Ihnen die Stadt.

Entschieden wird über die Genehmigung nach § 145 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 22 Abs. 5 BauGB grundsätzlich innerhalb eines Monats, verlängerbar. Versagen darf die Gemeinde nur, wenn der Verkauf die Sanierung wesentlich erschweren würde, und sie kann die Genehmigung mit Auflagen verbinden (§ 145 Abs. 2 und 4 BauGB). Wie Ihr Fall liegt, klären Stadt und Notar.

Ist keine Genehmigung nötig, stellt die Gemeinde darüber auf Antrag ein Zeugnis aus (§ 145 Abs. 6 BauGB). Um dieses sogenannte Negativzeugnis kümmert sich in der Praxis Ihr Notar, nicht Sie.

Zweitens das Vorkaufsrecht. In Sanierungsgebieten und in Gebieten mit Erhaltungssatzung steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zu (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 BauGB). Das heißt nicht, dass die Stadt Ihr Haus kauft. Das kommt selten vor. Es heißt, dass nach der Beurkundung eine weitere Prüfschleife läuft, bevor der Käufer im Grundbuch steht.

Drittens der Ausgleichsbetrag. Wird die Sanierung im umfassenden Verfahren durchgeführt, hat der Eigentümer nach § 154 Abs. 1 BauGB einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zu entrichten, der der sanierungsbedingten Erhöhung des Bodenwerts entspricht. Fällig wird er nach Abschluss der Sanierung (§ 154 Abs. 3 BauGB). Im vereinfachten Verfahren gilt das nicht (§ 152 BauGB). Für einen Verkauf ist das ein Punkt, den Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag regeln, und einer, bei dem ich Ihnen dringend zur Auskunft der Stadt und zum Gespräch mit dem Notar rate. Wie das in Ihrem Fall aussieht, ist Rechtsanwendung im Einzelfall und keine Maklerauskunft.

Ich empfehle diese drei Auskünfte, bevor Sie überhaupt inserieren:

Prüfpunkt Warum er zählt Wo Sie ihn klären
Liegt das Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, und läuft es im umfassenden Verfahren? Genehmigung des Kaufvertrags, Vorkaufsrecht, möglicher Ausgleichsbetrag Stadt Halle (Saale), Bereich Stadterneuerung
Gilt eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB? Vorkaufsrecht der Gemeinde, Auflagen auch für bauliche Änderungen des Käufers Stadt Halle (Saale), Bereich Stadterneuerung
Ist das Gebäude Baudenkmal oder Teil eines Denkmalbereichs? Ändert Energieausweis-Pflicht, Auflagen und Käuferkreis Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Halle (Saale)

Diese drei Auskünfte kosten Sie einen Vormittag. Sie ersparen Ihnen im besten Fall eine geplatzte Finanzierung, weil ein Käufer erst nach der Reservierung erfährt, dass er die Fenster nicht in Kunststoff tauschen darf.

Zwischenfazit: Beim Altbau in Halle ist das Ortsrecht ein eigener Prüfschritt. Drei Anfragen vor dem Inserat, und die Abwicklung läuft ohne böse Überraschung.

Wo in Halle der Altbau steht, und was die Mikrolage mit dem Preis macht

Das ist der Punkt, an dem Durchschnittswerte aufhören zu helfen. Bei Neubauten liegen die Preise innerhalb einer Stadt vergleichsweise eng beieinander. Beim Altbau erleben wir die größte Spanne, weil zwei Faktoren zusammenkommen, die sich gegenseitig verstärken: Lage und Zustand.

Grob sortiert sich der hallesche Altbau so:

  • Im Paulusviertel steht dichte, weitgehend erhaltene Gründerzeit. Nach unserer Erfahrung aus der eigenen Vermarktung ist die Nachfrage hier hoch, und Käufer nehmen auch Sanierungsbedarf in Kauf.
  • In Giebichenstein und Kröllwitz geht es um Villen- und Hanglagen mit Saalenähe. Der Markt ist kleinteilig, Vergleichsobjekte sind selten.
  • In der Innenstadt und im Historischen Altstadtkern liegt der Altbau im Sanierungsgebiet, oft mit Denkmalbezug. Der Käuferkreis ist spezialisierter.
  • In Glaucha und der Südlichen Innenstadt ist der Bestand gemischt. Die Preisspanne innerhalb weniger Straßen ist erheblich.
  • In Halle-Neustadt und der Südstadt ist "alt" eben nicht Altbau. Beides ist Nachkriegsbestand, ein anderer Markt mit anderen Käufern.

Für das Grundstück selbst sind die Bodenrichtwerte der zweite Anker. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt hat sie zuletzt zum Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Die Einsicht im Geodatenportal des Landes ist kostenfrei, und die Werte sind zonenscharf abrufbar. Nehmen Sie den Wert Ihrer Zone. Der in Pressemitteilungen genannte Wert von 450 EUR/m² für Halle-Lettin ist ausdrücklich ein Höchstwert für Eigenheim-Bauplätze im individuellen Wohnungsbau und gilt nicht als Durchschnitt für Halle.

Genau hier liegt der Grund, warum ich bei Altbau von Online-Rechnern abrate. Ein Algorithmus kennt Ihr Baujahr und Ihre Quadratmeter. Er kennt nicht den Zustand des Dachstuhls, nicht die Ausrichtung des Hinterhauses und nicht, ob die Straße abends laut ist. Bei einem Reihenhaus von 2005 verzeiht der Markt diese Unschärfe. Beim Gründerzeithaus nicht.

Zwischenfazit: Beim Altbau schlägt die Mikrolage den Stadtdurchschnitt. Nehmen Sie den Bodenrichtwert Ihrer Zone. Der Spitzenwert aus der Pressemitteilung führt Sie in die Irre.

Sie überlegen zu verkaufen? Der erste Schritt ist eine kostenfreie Marktpreisanalyse, ohne Verpflichtung. → kostenfreie Marktpreisanalyse anfragen

Bevor es an den Preis geht, brauchen Sie allerdings die Unterlagen. Hier die Liste.

Welche Unterlagen brauche ich, um einen Altbau in Halle zu verkaufen?

Für den Verkauf eines Altbaus in Halle benötigen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, Grundrisse, die Wohnflächenberechnung und den Energieausweis. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen hinzu. Beim Altbau ergänzen Sie Sanierungsnachweise, Handwerkerrechnungen und, falls vorhanden, den Denkmalbescheid.

Die Grundausstattung für jedes Objekt:

  • Aktueller Grundbuchauszug, erhältlich beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts
  • Flurkarte beziehungsweise Lageplan, erhältlich beim Katasteramt oder über das Geodatenportal Sachsen-Anhalt
  • Grundriss aller Geschosse
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis, Art vorher nach § 80 Abs. 3 GEG prüfen
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen, erhältlich bei der Hausverwaltung

Beim Altbau kommen dazu:

  • Nachweise über durchgeführte Sanierungen an Dach, Fenstern, Leitungen und Heizung, jeweils mit Jahreszahl
  • Denkmalbescheid oder Auskunft der unteren Denkmalschutzbehörde
  • Auskunft zu Sanierungsgebiet und Erhaltungssatzung, Bereich Stadterneuerung der Stadt Halle (Saale)
  • Vorhandene Gutachten zu Feuchtigkeit, Statik oder Schadstoffen

Fehlende oder veraltete Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen im Verkauf. Wir sagen Ihnen genau, was Sie brauchen, und helfen bei der Beschaffung bei Ämtern und Hausverwaltung. Das gehört bei uns zur Betreuung dazu.

Der letzte Punkt in der Liste führt direkt zur Frage, die fast jeder Eigentümer irgendwann stellt.

Sanieren oder unsaniert verkaufen?

Es gibt keine allgemeingültige Antwort, aber es gibt eine brauchbare Denkweise: Sie sanieren nicht für den Preis, Sie sanieren für die Käufergruppe. Jeder Zustand hat seinen eigenen Markt.

Zustand Wer kauft Was Sie einplanen sollten
Unsaniert Kapitalanleger, sanierungserfahrene Selbstnutzer, Bauträger Kleinerer Interessentenkreis, mehr Preisverhandlung über den Zustand, dafür kein Vorleistungsrisiko für Sie
Teilsaniert, etwa Dach, Fenster und Heizung erneuert Breiteste Gruppe: Familien und Anleger Nachweise sind hier bares Geld. Was Sie nicht belegen können, zählt in der Verhandlung nicht
Vollsaniert Selbstnutzer mit Finanzierungsgrenze, die nicht selbst bauen wollen Höchstes Preisniveau, aber Ihr Kapital steckt vorab drin, und der Geschmack des Käufers ist nicht Ihrer

Meine Erfahrung nach über 30 Jahren in diesem Markt: Große Sanierungen kurz vor dem Verkauf zahlen sich selten voll aus. Was sich fast immer auszahlt, sind die kleinen Dinge, die Vertrauen schaffen. Der aufgeräumte Keller. Der funktionierende Lichtschalter im Treppenhaus. Der Ordner mit den Rechnungen der letzten zwanzig Jahre. Käufer zahlen für das Gefühl, dass sich hier jemand gekümmert hat.

Zwei Nebenpunkte, die beim Altbau öfter aufkommen.

Bekannte Mängel gehören auf den Tisch: feuchter Keller, Hausschwamm, alte Elektrik. Was Sie wissen, sagen Sie. Ein Sachmangel bemisst sich nach § 434 BGB in der seit dem 1. Januar 2022 geltenden Fassung am Zustand bei Gefahrübergang. Wie ein Kaufvertrag das im Einzelfall abbildet, klärt Ihr Notar.

Für Kapitalanleger ist das Baujahr ein Argument. § 7 Abs. 4 EStG sieht für vermietete Wohngebäude eine lineare Abschreibung von 2,5 Prozent bei Fertigstellung vor dem 1.1.1925 vor und 2 Prozent bei Fertigstellung danach und vor dem 1.1.2023. Das ist der gesetzliche Rahmen und keine Steuerberatung. Was das für einen konkreten Käufer bedeutet, rechnet dessen Steuerberater.

Zwischenfazit: Unterlagen schlagen Sanierung. Ein lückenlos dokumentierter unsanierter Altbau verkauft sich ruhiger als ein frisch renovierter ohne Nachweise.

Häufige Fragen zum Altbauverkauf in Halle

Braucht ein denkmalgeschützter Altbau einen Energieausweis?

Für ein Baudenkmal ist § 80 Abs. 3 bis 7 GEG nicht anzuwenden (§ 79 Abs. 4 GEG). Die Pflicht zur Vorlage und Übergabe beim Verkauf entfällt in diesem Umfang. Entscheidend ist die Einstufung als Baudenkmal durch die Denkmalschutzbehörde. Alter und Optik des Gebäudes spielen dabei keine Rolle. Liegt trotzdem ein Ausweis vor, gehören seine Angaben nach § 87 GEG weiterhin in die Anzeige.

Wie lange dauert der Verkauf eines Altbaus?

Ein gut vorbereiteter Verkauf dauert von der Markteinschätzung bis zum Notartermin erfahrungsgemäß zwei bis vier Monate. Beim Altbau im Sanierungsgebiet kommt die Genehmigung der Gemeinde nach der Beurkundung dazu. Gut vorbereitet heißt dabei vor allem: Unterlagen und Energieausweis liegen vor, bevor die erste Anzeige online geht.

Verkaufe ich meinen Altbau besser vermietet oder leer?

Das hängt vom Käufer ab, den Sie ansprechen wollen. Kapitalanleger schätzen laufende Mieteinnahmen ab dem ersten Tag. Selbstnutzer scheiden dagegen praktisch aus, denn beim Verkauf gilt der Grundsatz Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Der Käufer tritt in das bestehende Mietverhältnis ein. Wir sehen uns Ihre Mietsituation an, bevor wir die Vermarktungsstrategie festlegen.

Kann ich meinen Altbau verkaufen, ohne dass die Nachbarschaft es mitbekommt?

Ja. Gerade bei Gründerzeithäusern in gewachsenen Vierteln wie dem Paulusviertel ist das ein häufiger Wunsch. Wir sprechen dann gezielt Interessenten aus unserem Pool an, ohne öffentliches Inserat und ohne Schild am Haus, also diskret oder off-market. Wie das im Detail abläuft, lesen Sie im Ratgeber Immobilie diskret verkaufen ohne Inserat.

Was ist mein Altbau in Halle wert?

Das lässt sich seriös nur am Objekt beantworten. Wir erfassen Lage, Zustand, Größe, Baujahr und Ausstattung, gleichen mit aktuellen Vergleichsobjekten und der Marktlage ab und lassen je nach Objektart Vergleichswerte, Ertragsbetrachtungen und Sachwert einfließen. Das Ergebnis ist eine Marktpreisanalyse, kostenfrei und unverbindlich. Ein Wertgutachten ist sie ausdrücklich nicht. Für rechtsverbindliche Bewertungen brauchen Sie einen vereidigten Sachverständigen.

Der Startpreis entscheidet mehr als die Fassade

Wenn Sie aus diesem Text eine Sache mitnehmen, dann diese: Ein zu hoher Startpreis schreckt Interessenten ab, das Objekt bleibt liegen und wird später oft unter Wert verkauft. Beim Altbau passiert das schneller als bei jedem anderen Objekttyp, weil die Käufer hier genauer hinsehen und weil ein Haus, das im Paulusviertel monatelang online steht, in der Nachbarschaft auffällt.

Vorher zu wissen, wo Ihr Objekt steht, ist deshalb kein Luxus, sondern der günstigste Teil des ganzen Verkaufs.

Was ist Ihre Immobilie wert? Sie bekommen eine marktnahe, nachvollziehbare Einschätzung auf Basis aktueller Vergleichsobjekte — kostenfrei und unverbindlich. Rufen Sie an: +49 171 50 51 479, schreiben Sie an info@tandel.immobilien oder nutzen Sie das Kontaktformular. Unser Büro: Am Kirchtor 27, 06108 Halle (Saale) — Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr, samstags nach Vereinbarung.

Mehr zum lokalen Markt lesen Sie auf unserer Seite Haus verkaufen in Halle (Saale). Aktuelle Zahlen zum Gesamtmarkt finden Sie unter Immobilienpreise in Halle (Saale).


Über den Autor

Nico Tandel ist Inhaber und Geschäftsführer der Tandel Immobilien GmbH in Halle (Saale). Er ist Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und Immobilienfachwirt (IHK-zertifiziert), seit 1995 in der Immobilienbranche und seit 2014 selbstständig. Über 30 Jahre Markterfahrung in Halle, im Saalekreis und in Leipzig. Tandel Immobilien ist eigentümergeführt und ohne Filiale: ein fester Ansprechpartner, kurze Wege, in jeder Phase ansprechbar. Auf ImmobilienScout24 wird das Unternehmen regelmäßig mit 5,0 von 5 bewertet.

Stand: 09.09.2026

Quellen und Abrufdaten: Gutachterausschuss für Grundstückswerte Sachsen-Anhalt / LVermGeo, Grundstücksmarktinformationen 2025 (Auswertungsjahr 2024), abgerufen 22.07.2026 · LVermGeo Sachsen-Anhalt, Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2026, abgerufen 22.07.2026 · GEG §§ 79, 80, 81, 82, 87, Stand 23.07.2026 · BauGB §§ 22, 24, 142, 144, 145, 152, 154, 172, Stand 09.09.2026 · BGB §§ 434, 566, Stand 23.07.2026 · EStG § 7, Stand 23.07.2026 · Stadt Halle (Saale), Informationen zum Sanierungsgebiet und Erhaltungssatzungen, Stand 07/2026, abgerufen 23.07.2026 · co2online gGmbH, Kosten Energieausweis, Stand Juli 2026.


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