Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern im Saalekreis gilt seit Dezember 2020 das geteilte Bestellerprinzip: Käufer und Verkäufer tragen die Provision in der Regel je zur Hälfte.
Die Höhe wird frei vereinbart und ist erst mit erfolgreichem Abschluss fällig, kein Verkauf, keine Provision.
Wir legen unsere Provision im Saalekreis von Anfang an transparent offen, damit Sie sicher kalkulieren können.