Beurkundung ist die förmliche Feststellung eines Rechtsgeschäfts durch einen Notar. Bei Immobiliengeschäften ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrags. Der Notar belehrt die Parteien und sorgt für ausgewogene Vertragsgestaltung.
Beurkundungspflicht
Grundstückskaufverträge: Immer notariell zu beurkunden. Bauträgerverträge: Kombination aus Kauf und Werkvertrag. Erbbaurechtsverträge: Bestellung und Übertragung. Schenkungen von Grundstücken: Formpflicht wie beim Kauf.
Ablauf
Vertragsentwurf: Notar erstellt nach Vorgaben der Parteien. Zwei-Wochen-Frist: Verbraucher erhalten Entwurf vorab. Verlesung: Notar liest gesamten Vertrag vor. Unterschrift: Parteien und Notar unterzeichnen.
Notarkosten
Gebühren nach Gerichts- und Notarkostengesetz. Abhängig vom Geschäftswert (Kaufpreis). Ungefähr 1,5 Prozent des Kaufpreises für Notar und Grundbuch. Käufer trägt üblicherweise die Kosten.
Siehe auch: Notar , Kaufvertrag , Auflassungsvormerkung