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Immobilien-ABC

Bestandsschutz

Rechtlicher Schutz für legal errichtete bauliche Anlagen bei Änderung der Rechtslage

Bestandsschutz bedeutet, dass ein Gebäude, das nach damaligem Recht legal errichtet wurde, weiter genutzt werden darf, auch wenn es nach heutiger Rechtslage so nicht mehr genehmigungsfähig wäre. Der Schutz gilt für die genehmigte Nutzung und die bestehende Bausubstanz.

Voraussetzungen

Legale Errichtung: Mit Baugenehmigung oder genehmigungsfrei errichtet. Kontinuierliche Nutzung: Keine längere Unterbrechung der Nutzung. Keine wesentliche Änderung: Substanz und Nutzung unverändert. Kein Schwarzbau: Ohne Genehmigung errichtete Bauten sind nicht geschützt.

Umfang des Schutzes

Passiver Bestandsschutz: Dulden der vorhandenen Anlage. Aktiver Bestandsschutz: Recht auf Instandhaltung und Reparatur. Erweiterter Bestandsschutz: Bei unverändertem Nutzungszweck. Kein Anspruch auf Erweiterung oder wesentliche Änderung.

Grenzen

Nutzungsänderung: Bestandsschutz entfällt bei Nutzungsänderung. Wesentliche Baumaßnahmen: Neue Genehmigung erforderlich. Gefahr für Leib und Leben: Behörde kann Nutzung untersagen. Brandschutzauflagen: Können trotz Bestandsschutz nachgefordert werden.

Siehe auch: Baugenehmigung , Nutzungsänderung , Sanierung

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