Bestandsschutz bedeutet, dass ein Gebäude, das nach damaligem Recht legal errichtet wurde, weiter genutzt werden darf, auch wenn es nach heutiger Rechtslage so nicht mehr genehmigungsfähig wäre. Der Schutz gilt für die genehmigte Nutzung und die bestehende Bausubstanz.
Voraussetzungen
Legale Errichtung: Mit Baugenehmigung oder genehmigungsfrei errichtet. Kontinuierliche Nutzung: Keine längere Unterbrechung der Nutzung. Keine wesentliche Änderung: Substanz und Nutzung unverändert. Kein Schwarzbau: Ohne Genehmigung errichtete Bauten sind nicht geschützt.
Umfang des Schutzes
Passiver Bestandsschutz: Dulden der vorhandenen Anlage. Aktiver Bestandsschutz: Recht auf Instandhaltung und Reparatur. Erweiterter Bestandsschutz: Bei unverändertem Nutzungszweck. Kein Anspruch auf Erweiterung oder wesentliche Änderung.
Grenzen
Nutzungsänderung: Bestandsschutz entfällt bei Nutzungsänderung. Wesentliche Baumaßnahmen: Neue Genehmigung erforderlich. Gefahr für Leib und Leben: Behörde kann Nutzung untersagen. Brandschutzauflagen: Können trotz Bestandsschutz nachgefordert werden.
Siehe auch: Baugenehmigung , Nutzungsänderung , Sanierung