Berufshaftpflicht bezeichnet eine Versicherung, die Schäden aus der beruflichen Tätigkeit abdeckt. Für Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständige ist sie gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Schadensersatzansprüchen aus Beratungsfehlern oder Pflichtverletzungen.
Pflichtversicherung
Immobilienmakler: Nach § 34c GewO gesetzlich vorgeschrieben. Verwalter: Nach WEG-Reform seit 2022 Pflicht für WEG-Verwalter. Sachverständige: Bei Gerichtsgutachten vorgeschrieben. Architekten und Ingenieure: Pflicht nach Berufsordnung.
Versicherungsumfang
Vermögensschäden: Fehlerhafte Beratung, versäumte Fristen. Personen- und Sachschäden: Bei Besichtigungen oder Verwaltung. Schlüsselverlust: Häufig mit eingeschlossen. Abwehr unberechtigter Ansprüche: Rechtschutzfunktion.
Deckungssummen
Mindestdeckung gesetzlich vorgeschrieben. Höhere Deckungssummen für große Objekte empfohlen. Jahreshöchstleistung und Selbstbeteiligung beachten. Kosten als Betriebsausgabe absetzbar.
Siehe auch: Makler , Verwalter , Sachverständiger