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Immobilien-ABC

Berufshaftpflicht

Versicherung für Vermögensschäden aus beruflicher Tätigkeit im Immobilienbereich

Berufshaftpflicht bezeichnet eine Versicherung, die Schäden aus der beruflichen Tätigkeit abdeckt. Für Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständige ist sie gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Schadensersatzansprüchen aus Beratungsfehlern oder Pflichtverletzungen.

Pflichtversicherung

Immobilienmakler: Nach § 34c GewO gesetzlich vorgeschrieben. Verwalter: Nach WEG-Reform seit 2022 Pflicht für WEG-Verwalter. Sachverständige: Bei Gerichtsgutachten vorgeschrieben. Architekten und Ingenieure: Pflicht nach Berufsordnung.

Versicherungsumfang

Vermögensschäden: Fehlerhafte Beratung, versäumte Fristen. Personen- und Sachschäden: Bei Besichtigungen oder Verwaltung. Schlüsselverlust: Häufig mit eingeschlossen. Abwehr unberechtigter Ansprüche: Rechtschutzfunktion.

Deckungssummen

Mindestdeckung gesetzlich vorgeschrieben. Höhere Deckungssummen für große Objekte empfohlen. Jahreshöchstleistung und Selbstbeteiligung beachten. Kosten als Betriebsausgabe absetzbar.

Siehe auch: Makler , Verwalter , Sachverständiger

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