Bestellerprinzip besagt, dass bei Wohnungsvermietung derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. Seit 2015 gilt dies bei Mietwohnungen, sodass in der Regel der Vermieter zahlt. Beim Immobilienkauf wurde 2020 eine Provisionsteilung eingeführt.
Regelung bei Vermietung
Vermieter beauftragt Makler: Vermieter zahlt Provision. Mieter beauftragt Makler: Mieter zahlt Provision. Suchauftrag des Mieters: Mieter zahlt nur bei echtem Suchauftrag. Maximale Provision: Zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer.
Provisionsteilung beim Kauf
Seit 2020 gilt für Wohnimmobilien eine Teilungsregelung. Käufer zahlt maximal die Hälfte der Gesamtprovision. Erst wenn Verkäufer seinen Anteil gezahlt hat, wird Käuferanteil fällig. Gilt nur bei Käufen durch Verbraucher.
Ausnahmen
Gewerbevermietung: Bestellerprinzip gilt nicht. Gewerbeimmobilienkauf: Freie Provisionsvereinbarung. Unternehmer als Käufer: Keine zwingende Teilung. Neubauten vom Bauträger: Sonderregelungen möglich.
Siehe auch: Makler , Courtage , Provision