Besichtigung bezeichnet die Begehung eines Objekts durch Interessenten vor Vertragsabschluss. Sie dient der Begutachtung von Zustand, Ausstattung und Lage und ist für eine fundierte Kauf- oder Mietentscheidung unverzichtbar. Der Verkäufer oder Vermieter ist zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.
Besichtigungsarten
Einzelbesichtigung: Individueller Termin mit intensiver Prüfung. Sammelbesichtigung: Mehrere Interessenten gleichzeitig, bei hoher Nachfrage. Virtuelle Besichtigung: Online-Rundgang als Vorauswahl. Zweitbesichtigung: Detailprüfung mit Sachverständigem.
Prüfungspunkte
Bausubstanz: Feuchtigkeit, Risse, Dämmung sichtbar prüfen. Haustechnik: Heizung, Elektrik, Sanitär begutachten. Ausstattung: Entspricht Exposé der Realität? Umgebung: Lärm, Nachbarschaft, Infrastruktur erleben.
Rechtliche Aspekte
Mieter müssen Besichtigungen grundsätzlich dulden. Vorankündigung und angemessene Terminwahl erforderlich. Foto- und Videoaufnahmen nur mit Genehmigung. Offenbarungspflicht für bekannte Mängel beim Verkäufer.
Siehe auch: Exposé , Kaufvertrag , Makler