Jahresgrundgebühr bezeichnet die festen Kosten für die Bereitstellung von Versorgungsleistungen unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Für Eigentümer und Mieter relevant da erheblicher Teil der Nebenkosten, auch bei Leerstand anfällt und bei Nebenkostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden kann.
Arten der Grundgebühren
Wasserversorgung mit Grundgebühr für Wasserzähler und Anschluss typisch 50 bis 200 Euro pro Jahr, abhängig von Zählergröße. Abwasserentsorgung für Kanalanschluss oft nach Grundstücksgröße 50 bis 150 Euro. Strom mit Grundpreis für Zähler und Netznutzung 80 bis 150 Euro. Gas mit Grundpreis 100 bis 200 Euro. Fernwärme mit Grundpreis für Anschlussleistung 200 bis 500 Euro.
Umlagefähigkeit auf Mieter
Grundgebühren für Versorgung sind Betriebskosten nach BetrKV, Umlageschlüssel nach Verbrauch Wohnfläche oder Personenzahl. Wasser- und Abwasser-Grundgebühr umlagefähig, Strom nur für Allgemeinstrom, Gas und Fernwärme als Heizkosten mit 30 bis 50 Prozent Grundkostenanteil.
Optimierungsmöglichkeiten
Zählergröße bei Wasser prüfen ob überdimensioniert, Verkleinerung spart 50 bis 150 Euro pro Jahr. Anschlussleistung bei Fernwärme nach Sanierung reduzieren. Anbieterwechsel bei Strom und Gas über Vergleichsportale. Tarifoptimierung bei geringem Verbrauch Tarif mit niedrigem Grundpreis wählen.
Höhe nach Objekttyp
Einfamilienhaus gesamt 400 bis 1000 Euro pro Jahr je nach Region und Anschlüssen. Eigentumswohnung 200 bis 500 Euro über Hausgeld verteilt. Leerstand kostet trotzdem Grundgebühren, nur Verbrauchskosten entfallen.
Siehe auch: Betriebskosten , Nebenkostenabrechnung , Hausgeld