Jahresprimärenergiebedarf bezeichnet die Energiemenge die ein Gebäude jährlich benötigt einschließlich der Energie für Gewinnung Umwandlung und Transport der Energieträger. Für Bauherren und Käufer relevant da zentrale Kenngröße im Energieausweis, definiert GEG-Anforderungen und entscheidet über KfW-Förderstufen.
Primärenergiefaktoren
Fossile Energieträger haben Heizöl Gas Flüssiggas Faktor 1,1, bewertet Endlichkeit und CO2. Strom allgemeiner Mix Faktor 1,8 wegen Kraftwerksverluste. Erneuerbare haben Pellets Faktor 0,2, Solarthermie und Umweltwärme Faktor 0,0. Fernwärme je nach Erzeugung 0,0 bis 1,3.
Berechnung
Formel ist Primärenergiebedarf gleich Endenergiebedarf mal Primärenergiefaktor. Beispiel Einfamilienhaus 150 m² mit 15000 kWh Erdgas mal 1,1 ergibt 16500 kWh oder 110 kWh pro m² und Jahr. Mit Wärmepumpe 5000 kWh Strom mal 1,8 ergibt nur 9000 kWh oder 60 kWh pro m².
Anforderungen nach GEG
Neubau Wohngebäude maximal 55 Prozent des Referenzgebäudes seit 2023, typisch 40 bis 60 kWh pro m². KfW-Effizienzhaus 40 maximal 40 Prozent für höchste Förderung. Sanierung Bestandsgebäude bei wesentlicher Änderung 140 Prozent des Neubauniveaus.
Typische Werte
Unsanierter Altbau vor 1977 hat 200 bis 400 kWh pro m², teilsaniert 120 bis 200 kWh, gut saniert 50 bis 100 kWh, Neubau nach GEG 40 bis 55 kWh, Passivhaus unter 15 kWh. Durchschnitt Deutschland etwa 160 kWh pro m² mit erheblichem Einsparpotenzial.
Siehe auch: Energieausweis , Wärmepumpe , Gebäudeenergiegesetz