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Immobilien-ABC

Jahresverbrauchsausweis

Energieausweis auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre statt rechnerischem Bedarf

Jahresverbrauchsausweis ist eine Variante des Energieausweises nach GEG die auf gemessenen Verbrauchswerten basiert. Für Eigentümer und Käufer relevant da kostengünstiger als Bedarfsausweis, tatsächliches Nutzerverhalten widerspiegelt und bei vielen Bestandsgebäuden zulässig ist.

Abgrenzung zum Bedarfsausweis

Verbrauchsausweis basiert auf gemessenem Energieverbrauch der letzten 3 Jahre witterungsbereinigt, kostengünstig 50 bis 100 Euro, schnell erstellbar. Bedarfsausweis basiert auf berechnetem Bedarf aus Gebäudedaten, teurer 300 bis 500 Euro, unabhängig vom Nutzerverhalten. Verbrauchsausweis zeigt realen Verbrauch aber nutzerabhängig.

Zulässigkeit

Verbrauchsausweis zulässig für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten, Bauantrag nach 1977 oder wenn saniert auf Niveau WärmeschutzV 1977. Bedarfsausweis Pflicht für Wohngebäude bis 4 Einheiten vor 1977 ohne Sanierung und für Neubau.

Kennwerte und Pflichten

Endenergieverbrauch in kWh pro m² auf Farbskala A bis H dargestellt. Energieeffizienzklasse seit 2014 Pflicht. Vorlagepflicht bei Verkauf und Vermietung spätestens bei Besichtigung, Angaben in Inseraten Pflicht, Bußgeld bis 10000 Euro bei Verstoß.

Erstellung und Kosten

Ausstellungsberechtigt sind Architekten Ingenieure Handwerksmeister Energieberater. Benötigt Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre, beheizte Fläche, Baujahr. Online-Erstellung 50 bis 100 Euro, vor Ort 100 bis 200 Euro. Gültigkeit 10 Jahre ab Ausstellung.

Siehe auch: Energieausweis , Gebäudeenergiegesetz , Jahresprimärenergiebedarf

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