Joint Venture bezeichnet eine vertragliche Zusammenarbeit von zwei oder mehr Partnern für ein gemeinsames Immobilienprojekt bei rechtlicher Selbstständigkeit der Partner. Für Investoren und Projektentwickler relevant da Realisierung großer Projekte durch Risikoteilung möglich, unterschiedliche Kompetenzen gebündelt und Kapitalanforderungen geteilt werden.
Rechtsformen
Projektgesellschaft GmbH als häufigste Form mit Haftungsbeschränkung, Gesellschaftsvertrag regelt Rechte und Pflichten. GmbH und Co KG verbindet Haftungsbeschränkung mit Personengesellschaftsbesteuerung, steuerlich oft vorteilhaft. GbR für kleinere Projekte ohne Haftungsbeschränkung. Contractual Joint Venture ohne gemeinsame Gesellschaft nur vertragliche Regelung.
Rollenverteilung
Kapitalgeber stellt Eigenkapital und erwartet Rendite, meist passive Rolle. Entwicklungspartner bringt Know-how und übernimmt Projektsteuerung, erhält Managementfee und Erfolgsbeteiligung. Grundstückseinbringer bringt Fläche als Sacheinlage, erhält Gewinnanteil. Bauunternehmer bringt Bauleistung, kann Gesellschafter oder nur Auftragnehmer sein.
Kapitalstruktur
Eigenkapitalverteilung typisch 60 zu 40 bis 90 zu 10 Kapitalgeber zu Entwickler. Gewinnverteilung im Wasserfall: erst Rückzahlung Fremd- und Eigenkapital, dann Vorzugsrendite für Kapitalgeber 8 bis 12 Prozent, dann Gewinnaufteilung mit Carried Interest für Entwickler als Performanceanreiz.
Vor- und Nachteile
Vorteile sind Risikodiversifikation auf mehrere Partner, Kapitalbündelung für größere Projekte, Kompetenzbündelung verschiedener Expertisen, Marktzugang durch lokalen Partner. Nachteile sind Interessenkonflikte bei divergierenden Zielen, Koordinationsaufwand und langsamere Entscheidungen, Gewinnverwässerung da Ertrag geteilt wird.
Siehe auch: Projektentwicklung , GmbH , Investition