Justizvollstreckung bezeichnet die hoheitliche Durchsetzung von titulierten Ansprüchen durch Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgerichte. Für Vermieter und Immobilieneigentümer relevant als letztes Mittel zur Durchsetzung von Mietforderungen und Räumungsansprüchen, zeitaufwändig und kostenintensiv.
Voraussetzungen
Vollstreckungstitel ist Urteil, Vollstreckungsbescheid aus Mahnverfahren, notarielle Urkunde mit Unterwerfungsklausel oder Prozessvergleich. Vollstreckungsklausel als Vermerk auf Titel durch Gericht oder Notar. Zustellung an Schuldner erforderlich mit Nachweis, bei Versäumnisurteil 2 Wochen Wartefrist.
Vollstreckung wegen Geldforderungen
Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher pfändet bewegliche Sachen, unpfändbare Hausrat geschützt. Kontopfändung per PfÜB an Bank, Pfändungsschutzkonto schützt Existenzminimum, schnell und effektiv. Lohnpfändung per PfÜB an Arbeitgeber nach Pfändungsfreigrenzen. Vermögensauskunft: Schuldner muss Vermögen offenlegen, Eintragung im Schuldnerverzeichnis.
Räumungsvollstreckung
Räumungstitel nach Kündigung und Räumungsklage erforderlich, Titel gegen alle Bewohner nötig. Räumungsauftrag an Gerichtsvollzieher, Kosten für Spedition und Einlagerung trägt zunächst Vermieter. Berliner Räumung als kostengünstige Alternative: nur Besitzübertragung, Vermieter verwertet Sachen selbst. Normale Räumung 3000 bis 10000 Euro, Berliner Räumung 1000 bis 3000 Euro.
Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Zwangsversteigerung auf Antrag beim Vollstreckungsgericht, Verfahren 12 bis 24 Monate, Verkehrswertgutachten, Mindestgebot 5/10 im ersten Termin. Zwangsverwaltung: Zwangsverwalter zieht Mieten ein, Überschuss an Gläubiger, bei vermieteten Objekten sinnvoll.
Vollstreckungsschutz und Kosten
Räumungsschutz nach Paragraph 765a ZPO bei sittenwidriger Härte, Suizidgefahr oder schwerer Krankheit. Pfändungsschutz für Existenzminimum über Pfändungsschutzkonto. Gerichtsvollzieherkosten: Sachpfändung 30 bis 100 Euro, Räumung 100 bis 300 Euro plus Auslagen. Verfahrensdauer: Mahnverfahren 3 bis 6 Wochen, Räumung 3 bis 6 Monate nach Titel.
Siehe auch: Zwangsversteigerung , Mietrecht , Mietvertrag