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Immobilien-ABC

Notaranderkonto

Treuhandkonto des Notars zur sicheren Abwicklung von Kaufpreiszahlungen

Notaranderkonto bezeichnet ein vom Notar verwaltetes Treuhandkonto, über das die Kaufpreiszahlung bei Immobilientransaktionen abgewickelt wird. Dient der Sicherheit beider Parteien durch kontrollierte Auszahlung erst nach Erfüllung aller Voraussetzungen, verursacht zusätzliche Kosten und wird daher heute seltener genutzt.

Funktionsweise

Käufer zahlt Kaufpreis auf Anderkonto des Notars, Notar verwahrt Betrag treuhänderisch. Auszahlung an Verkäufer erst wenn alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere lastenfreie Eigentumsumschreibung gesichert. Notar überwacht Eintragung der Auflassungsvormerkung, Eingang von Genehmigungen, Löschung von Grundpfandrechten. Bei Scheitern Rückzahlung an Käufer nach Vertragsrücktritt.

Voraussetzungen der Auszahlung

Auflassungsvormerkung für Käufer im Grundbuch eingetragen, Rangstelle gesichert. Alle erforderlichen Genehmigungen erteilt, etwa behördliche Genehmigungen, Vorkaufsrechtsverzichte. Löschungsbewilligungen für bestehende Grundpfandrechte des Verkäufers vorliegend. Grunderwerbsteuerbescheid erteilt und bezahlt, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Bei Bauträgerverträgen zusätzlich Freistellungserklärung der Bank des Bauträgers.

Alternative Direktzahlung

Heute üblicher ist Direktzahlung vom Käufer an Verkäufer nach Fälligkeitsmitteilung des Notars. Notar stellt Fälligkeit fest wenn Auflassungsvormerkung eingetragen und keine Hindernisse erkennbar. Käufer trägt Restrisiko zwischen Zahlung und Eigentumsumschreibung, durch Vormerkung aber abgesichert. Kostengünstiger als Anderkonto, für Standardfälle ausreichend sicher.

Kosten des Anderkontos

Hebegebühr nach GNotKG abhängig vom Kaufpreis, gestaffelt nach Geschäftswert. Bei 300.000 Euro Kaufpreis etwa 500 bis 800 Euro zusätzliche Kosten. Verwahrungsgebühr bei längerer Verwahrung zusätzlich möglich. Kosten wirtschaftlich nur gerechtfertigt bei besonderen Risiken oder komplexen Transaktionen.

Anwendungsfälle

Bauträgergeschäfte mit Ratenzahlung nach Baufortschritt, sichere Verwahrung bis Freigabevoraussetzungen. Komplexe Transaktionen mit mehreren Beteiligten und Zahlungsströmen, Ablösung mehrerer Gläubiger. Internationale Transaktionen mit erhöhtem Absicherungsbedürfnis, Vertrauensbildung zwischen unbekannten Parteien. Kaufpreisfinanzierung durch Verkäufer mit Ratenzahlung über Anderkonto.

Praktische Hinweise

Notwendigkeit des Anderkontos im Vertragsentwurf prüfen, oft verzichtbar bei Standardfällen. Auszahlungsvoraussetzungen genau im Vertrag definieren, Klarheit über Bedingungen. Verzinsung auf Anderkonten heute gering oder entfallen, kein Zinsvorteil. Bei Unsicherheit über Verkäufer oder Lastenfreiheit Anderkonto erwägen, Mehrkosten für Sicherheit.

Siehe auch: Notar , Kaufpreiszahlung , Auflassungsvormerkung

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