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Immobilien-ABC

Notar

Unparteiischer Träger öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Immobiliengeschäften

Notar bezeichnet einen vom Staat bestellten unabhängigen Träger eines öffentlichen Amtes, der Rechtsgeschäfte beurkundet und die Beteiligten neutral berät. Bei Immobilientransaktionen unverzichtbar für Kaufvertrag, Grundschuldbestellung und Eigentumsumschreibung, gebührenrechtlich durch GNotKG geregelt.

Funktion und Stellung

Öffentliches Amt mit Neutralitätspflicht, Notar steht zwischen den Parteien und berät beide gleichermaßen. Urkundsperson für öffentliche Urkunden mit voller Beweiskraft, Wirksamkeitsvoraussetzung für Grundstücksgeschäfte. Belehrungspflicht über rechtliche Bedeutung und Folgen des Geschäfts, Warnfunktion bei erkennbaren Risiken. Verschwiegenheitspflicht über alle erlangten Kenntnisse, standesrechtliche Aufsicht durch Notarkammern.

Aufgaben beim Immobilienkauf

Vertragsentwurf nach Parteivereinbarungen, Zusendung mindestens zwei Wochen vor Beurkundung bei Verbrauchergeschäften. Beurkundungstermin mit Vorlesung, Erläuterung und Unterzeichnung, Identitätsprüfung der Beteiligten. Eintragungsanträge für Auflassungsvormerkung, Grundschuld und Eigentumswechsel, Vollzug über das Grundbuchamt. Abwicklung mit Zahlungsüberwachung, Löschungsbewilligungen einholen, Fälligkeitsmitteilung bei Kaufpreiszahlung.

Kosten und Gebühren

Notarkosten nach GNotKG gesetzlich festgelegt, keine Verhandlungsmöglichkeit, bundesweit einheitlich. Gebührenhöhe abhängig vom Geschäftswert, bei Immobilienkauf der Kaufpreis. Gesamtkosten typisch 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises für Notar und Grundbuchamt zusammen. Einzelne Gebührentatbestände für Beurkundung, Vollzug, Betreuung, Entwurf, Beglaubigungen.

Typische Beurkundungen

Kaufvertrag über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Beurkundungspflicht nach §311b BGB. Grundschuldbestellung zur Absicherung von Darlehen, rangrichtige Eintragung sicherstellen. Teilungserklärung bei Begründung von Wohnungseigentum, Gemeinschaftsordnung und Aufteilung. Erbverträge und Schenkungen mit Grundstücksbezug, vorweggenommene Erbfolge mit Nießbrauch.

Ablauf der Beurkundung

Vorbereitung durch Informationsgespräch und Unterlagensammlung, Entwurfserstellung durch Notar. Beurkundungstermin mit vollständiger Verlesung der Urkunde, Gelegenheit zu Fragen, Unterschrift aller Beteiligten. Nachbereitung mit Eintragungsanträgen, Grunderwerbsteueranzeige, Überwachung der Abwicklung. Aushändigung der Urkunden nach Vollzug aller Eintragungen.

Praktische Hinweise

Notarwahl steht dem Käufer zu, da er typischerweise die Kosten trägt. Entwurf sorgfältig prüfen vor dem Beurkundungstermin, Fragen notieren. Vollmachten für verhinderte Beteiligte vorbereiten, notarielle Beglaubigung erforderlich. Bei komplexen Sachverhalten zusätzliche Rechtsberatung durch eigenen Anwalt erwägen, Notar ist neutral.

Siehe auch: Beurkundung , Kaufvertrag , Grundbuch

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