Rücklage bezeichnet im Immobilienkontext angespartes Geld für zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen. Bei Wohnungseigentum ist die Instandhaltungsrücklage gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der langfristigen Finanzierung von Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum.
Instandhaltungsrücklage
Gesetzliche Pflicht: WEG muss angemessene Rücklage bilden. Berechnung: Orientierung an Alter und Zustand des Gebäudes. Richtwert: 7 bis 15 Euro pro Quadratmeter jährlich. Sonderumlage: Wenn Rücklage nicht ausreicht.
Höhe und Verwendung
Angemessenheit: Abhängig von Gebäudealter und Sanierungsstau. Beschluss: Wirtschaftsplan legt jährliche Zuführung fest. Verwendung: Nur für gemeinschaftliche Instandhaltung. Auszahlung: Kein Anspruch bei Verkauf, Teil des Kaufpreises.
Bedeutung beim Kauf
Prüfung: Höhe der Rücklage vor Kauf erfragen. Niedriger Stand: Risiko von Sonderumlagen nach Kauf. Hoher Stand: Positiv, keine kurzfristigen Nachzahlungen. Bewertung: Rücklage ist Teil des Gemeinschaftsvermögens.
Siehe auch: Instandhaltungsrücklage , Hausgeld , Wohnungseigentümergemeinschaft