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Immobilien-ABC

Rücklage

Angespartes Kapital für künftige Ausgaben

Rücklage bezeichnet im Immobilienkontext angespartes Geld für zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen. Bei Wohnungseigentum ist die Instandhaltungsrücklage gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient der langfristigen Finanzierung von Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum.

Instandhaltungsrücklage

Gesetzliche Pflicht: WEG muss angemessene Rücklage bilden. Berechnung: Orientierung an Alter und Zustand des Gebäudes. Richtwert: 7 bis 15 Euro pro Quadratmeter jährlich. Sonderumlage: Wenn Rücklage nicht ausreicht.

Höhe und Verwendung

Angemessenheit: Abhängig von Gebäudealter und Sanierungsstau. Beschluss: Wirtschaftsplan legt jährliche Zuführung fest. Verwendung: Nur für gemeinschaftliche Instandhaltung. Auszahlung: Kein Anspruch bei Verkauf, Teil des Kaufpreises.

Bedeutung beim Kauf

Prüfung: Höhe der Rücklage vor Kauf erfragen. Niedriger Stand: Risiko von Sonderumlagen nach Kauf. Hoher Stand: Positiv, keine kurzfristigen Nachzahlungen. Bewertung: Rücklage ist Teil des Gemeinschaftsvermögens.

Siehe auch: Instandhaltungsrücklage , Hausgeld , Wohnungseigentümergemeinschaft

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