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Immobilien-ABC

Vermessung

Amtliche Erfassung von Grundstücksgrenzen und Gebäudelagen

Vermessung ist die exakte Ermittlung und Dokumentation von Grundstücksgrenzen, Gebäudelagen und Geländepunkten durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Grundlage für Liegenschaftskataster, Grundbuch, Baugenehmigung. Bei Grundstückskauf, Teilung oder Bebauung erforderlich.

Vermessungsarten

Katastervermessung: Amtliche Vermessung für Liegenschaftskataster. Grenzvermessung: Festlegung durch Grenzpunkte/-steine. Teilungsvermessung: Grundstück in Parzellen aufteilen. Gebäudeeinmessung: Lage nach Fertigstellung für Kataster. Bauvermessung: Absteckung vor Baubeginn, Kontrollmessung während Bauphase.

Ablauf Grenzvermessung

Antrag: Eigentümer beauftragt Vermessungsingenieur (Katasterauszug, Grundbuchblatt). Grenzverhandlung: Ortstermin mit Nachbarn, GPS-Ermittlung der Grenzpunkte, Grenzsteine setzen. Niederschrift: Grenzen anerkennen, Unterschriften. Bei Widerspruch: Gerichtliche Grenzfeststellung. Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen.

Kosten

Grenzvermessung Einfamilienhaus: 800-1.500 Euro. Teilungsvermessung größere Grundstücke: 1.500-5.000 Euro. Gebäudeeinmessung: 300-800 Euro zusätzlich. Katasteramt: 50-200 Euro Eintragung, 20-50 Euro Auszüge. Regional unterschiedlich nach Gebührenordnung.

Rechtliche Bedeutung

Kataster: Amtliches Verzeichnis, Nachweis Lage/Größe/Nutzung. Grenzfeststellung: Vermessung legt Grenze verbindlich fest. Baugenehmigung: Amtlicher Lageplan Pflichtbestandteil, Absteckung vor Baubeginn, Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung. Ohne Vermessung keine Baugenehmigung.

Technik und Sonderfälle

Moderne Technik: GPS/GNSS zentimetergenau, Tachymeter, Nivellier, 3D-Laserscanning. Sonderfälle: Bei fehlenden/versetzten Grenzsteinen Rekonstruktion durch alte Karten, bei Grenzverwirrung komplette Neuvermessung erforderlich, teuer und aufwendig.

Siehe auch: Kataster , Grundstücksgrenze , Abmarkung

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