Vermessung ist die exakte Ermittlung und Dokumentation von Grundstücksgrenzen, Gebäudelagen und Geländepunkten durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Grundlage für Liegenschaftskataster, Grundbuch, Baugenehmigung. Bei Grundstückskauf, Teilung oder Bebauung erforderlich.
Vermessungsarten
Katastervermessung: Amtliche Vermessung für Liegenschaftskataster. Grenzvermessung: Festlegung durch Grenzpunkte/-steine. Teilungsvermessung: Grundstück in Parzellen aufteilen. Gebäudeeinmessung: Lage nach Fertigstellung für Kataster. Bauvermessung: Absteckung vor Baubeginn, Kontrollmessung während Bauphase.
Ablauf Grenzvermessung
Antrag: Eigentümer beauftragt Vermessungsingenieur (Katasterauszug, Grundbuchblatt). Grenzverhandlung: Ortstermin mit Nachbarn, GPS-Ermittlung der Grenzpunkte, Grenzsteine setzen. Niederschrift: Grenzen anerkennen, Unterschriften. Bei Widerspruch: Gerichtliche Grenzfeststellung. Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen.
Kosten
Grenzvermessung Einfamilienhaus: 800-1.500 Euro. Teilungsvermessung größere Grundstücke: 1.500-5.000 Euro. Gebäudeeinmessung: 300-800 Euro zusätzlich. Katasteramt: 50-200 Euro Eintragung, 20-50 Euro Auszüge. Regional unterschiedlich nach Gebührenordnung.
Rechtliche Bedeutung
Kataster: Amtliches Verzeichnis, Nachweis Lage/Größe/Nutzung. Grenzfeststellung: Vermessung legt Grenze verbindlich fest. Baugenehmigung: Amtlicher Lageplan Pflichtbestandteil, Absteckung vor Baubeginn, Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung. Ohne Vermessung keine Baugenehmigung.
Technik und Sonderfälle
Moderne Technik: GPS/GNSS zentimetergenau, Tachymeter, Nivellier, 3D-Laserscanning. Sonderfälle: Bei fehlenden/versetzten Grenzsteinen Rekonstruktion durch alte Karten, bei Grenzverwirrung komplette Neuvermessung erforderlich, teuer und aufwendig.
Siehe auch: Kataster , Grundstücksgrenze , Abmarkung