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Immobilien-ABC

Vermietung

Überlassung von Wohnraum oder Gewerbeimmobilien gegen Entgelt zur zeitlich begrenzten Nutzung

Vermietung bezeichnet die entgeltliche Überlassung von Immobilien an Dritte zur Nutzung auf Zeit. Der Vermieter bleibt Eigentümer und räumt dem Mieter Gebrauchsrechte ein. Generiert Einnahmen, ermöglicht Kapitalanlage, begründet komplexe rechtliche Pflichten.

Mietvertragsarten

Wohnraummiete: Besonderer Mieterschutz, starker Kündigungsschutz, Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten. Gewerbemiete: Freiere Vertragsgestaltung, kürzere Kündigungsfristen, Staffel-/Indexmiete üblich. Möblierte Vermietung: 10-25% Aufschlag, kürzere Mietdauern, eigene Versicherung erforderlich.

Mietpreisbildung

Mietspiegel: Ortsübliche Vergleichsmiete (qualifiziert oder einfach). Mietpreisbremse: Max. 110% ortsüblich bei Neuvermietung. Staffelmiete: Feste Steigerungen im Voraus vereinbart. Indexmiete: An Verbraucherpreisindex gekoppelt. Umsatzmiete: Bei Gewerbe prozentual vom Umsatz.

Pflichten des Vermieters

Gebrauchsüberlassung: Vertragsgemäßer Zustand, Mängelbeseitigung, Instandhaltung, Heizung/Warmwasser. Verkehrssicherung: Winterdienst, Treppenhausbeleuchtung, Brandschutz. Nebenkostenabrechnung: Jährlich innerhalb 12 Monaten, nur umlagefähige Kosten, Belegpflicht.

Rechte und Steuern

Mieterhöhung: Bis ortsübliche Vergleichsmiete (Kappungsgrenze 15-20% in 3 Jahren), nach Modernisierung 8% jährlich. Kündigung: Bei Eigenbedarf oder Pflichtverletzung. Steuern: Einkünfte aus Vermietung einkommensteuerpflichtig, Werbungskosten abziehbar (AfA 2-3%, Zinsen, Instandhaltung), Verluste verrechenbar.

Renditeberechnung

Bruttomietrendite: Jahreskaltmiete ÷ Kaufpreis, typisch 3-6%. Nettomietrendite: Nach Abzug Bewirtschaftungskosten (20-30%), realistisch 2-4%. Eigenkapitalrendite: Bei Fremdfinanzierung Hebeleffekt, kann 10-20% erreichen bei günstiger Finanzierung.

Siehe auch: Mietvertrag , Mietrecht , Nebenkostenabrechnung

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