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Immobilien-ABC

Verpachtung

Überlassung einer Sache zur Nutzung und Fruchtziehung gegen Entgelt

Verpachtung bezeichnet die entgeltliche Überlassung einer Immobilie einschließlich des Rechts, Erträge daraus zu ziehen. Im Unterschied zur Miete umfasst die Pacht auch die Früchte des Pachtgegenstands. Typisch für landwirtschaftliche Flächen, Gaststätten und Gewerbebetriebe.

Abgrenzung zur Miete

Miete: Nur Gebrauchsüberlassung, keine Fruchtziehung. Pacht: Gebrauch und Fruchtziehung (Erträge). Beispiel Gastgewerbe: Inventar und Gewerbebetrieb verpachtet. Landwirtschaft: Ernterecht ist wesentlicher Bestandteil.

Typische Pachtgegenstände

Landwirtschaft: Ackerland, Grünland, Wald. Gastronomie: Restaurant, Hotel mit Inventar. Tankstellen: Betriebsstätte mit Ausstattung. Unternehmen: Gewerbebetrieb als Ganzes.

Rechtliche Besonderheiten

Pachtdauer: Oft längerfristig als Mietverträge. Kündigungsfristen: Landpacht sechs Monate zum Pachtjahr. Pachterhöhung: Andere Regelungen als Mieterhöhung. Landpachtverkehrsgesetz: Besondere Vorschriften für Landpacht.

Siehe auch: Mietvertrag , Erbpacht , Vermietung

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