Verwalter bezeichnet natürliche oder juristische Personen, die im Auftrag von Immobilieneigentümern die kaufmännische, technische und organisatorische Verwaltung von Immobilien übernehmen. Für Eigentümergemeinschaften, Investoren und Vermieter ist professionelle Verwaltung wichtig, da sie rechtliche Komplexität bewältigt, Werterhal t sichert und Eigentümer entlastet.
Verwalterarten
WEG-Verwalter verwaltet Gemeinschaftseigentum bei Eigentumswohnungen, wird von Eigentümerversammlung bestellt, Bestellung für maximal 5 Jahre, Aufgaben in Paragraph 27 WEG geregelt sowie Qualifikation seit 2020 Pflicht nach WEG-Reform. Mietverwalter betreut vermietete Objekte für Eigentümer, organisiert Mietersuche und Mietverträge, kümmert sich um Instandhaltung sowie rechnet Nebenkosten ab. Sonderverwalter wird bei Streit in WEG gerichtlich bestellt, ersetzt regulären Verwalter temporär, schlichtet Konflikte sowie bereitet Verkauf oder Teilung vor.
Aufgaben des Verwalters
Kaufmännische Verwaltung umfasst Hausgeldbewirtschaftung mit Einzug und Verwaltung, Jahresabrechnung erstellen nach Wirtschaftsplan, Rücklagenbildung für Instandhaltung, Forderungsmanagement bei Zahlungsverzug sowie Versicherungen verwalten und überwachen. Technische Verwaltung bedeutet Instandhaltung organisieren und überwachen, Wartungsverträge für Heizung, Aufzug, Brandschutz, Schäden beheben lassen unverzüglich, Modernisierungen planen und umsetzen sowie Verkehrssicherung sicherstellen.
Kosten der Verwaltung
Verwaltergebühren bei WEG betragen etwa 20 bis 35 Euro pro Wohnung und Monat, nach Größe gestaffelt oft, Grundgebühr plus Zusatzleistungen oder prozentual vom Hausgeldumsatz 3 bis 6 Prozent. Mietverwaltung kostet etwa 15 bis 25 Prozent der Jahreskaltmiete, Inkasso zusätzlich bei Zahlungsverzug, Vermietungsgebühr bei Neuvermietung 1 bis 2 Monatsmieten sowie Sondertätigkeiten nach Aufwand.
Bestellung und Vertrag
WEG-Verwalter wird durch Eigentümerbeschluss bestellt mit einfacher Mehrheit, Verwaltervertrag schriftlich empfohlen, Laufzeit maximal 5 Jahre, Kündigung nur aus wichtigem Grund oder bei Vertragslaufzeitende sowie Abberufung durch 3/4-Mehrheit möglich. Mietverwalter wird durch Einzeleigentümer beauftragt privatrechtlich, Vertragslaufzeit frei wählbar, Kündigung nach Vereinbarung meist 3 bis 6 Monate sowie Leistungskatalog individuell.
Siehe auch: WEG-Verwaltung , Hausgeld , Eigentümerversammlung