Vertragsbeendigung ist das Ende eines Vertragsverhältnisses durch Zeitablauf, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung. Bei Immobilien relevant für Miet-, Bau- und Maklerverträge. Erfordert Einhaltung gesetzlicher Fristen und Formvorschriften. Grundlage für Übergabe, Abrechnung, Rückzahlungen.
Beendigungsarten
Zeitablauf: Befristeter Vertrag endet automatisch ohne Kündigung. Ordentliche Kündigung: Mit Frist, bei Mietern 3 Monate, Vermieter braucht berechtigtes Interesse. Außerordentliche Kündigung: Fristlos bei wichtigem Grund (z.B. 2 Monate Mietrückstand). Aufhebungsvertrag: Einvernehmlich jederzeit möglich, flexible Regelungen.
Mietvertrag beenden
Ordentlich: Mieter 3 Monate Frist, Vermieter 3-9 Monate (nach Mietdauer), Schriftform zwingend. Außerordentlich: Bei erheblicher Pflichtverletzung, meist Abmahnung erforderlich. Wohnungsübergabe: Termin mit Protokoll, Zählerstände, Schlüsselrückgabe, Mängeldokumentation mit Fotos.
Bauvertrag beenden
Normale Beendigung: Abnahme mit Protokoll, Schlussrechnung, Gewährleistung 5 Jahre. Kündigung durch Auftraggeber: Jederzeit nach § 649 BGB möglich, Vergütung für erbrachte Leistung plus entgangener Gewinn. Bei Insolvenz: Vertrag endet automatisch, Sicherheiten ziehen.
Maklervertrag beenden
Einfacher Auftrag: Jederzeit kündbar ohne Kosten. Alleinauftrag: Meist 3-6 Monate Laufzeit, vorzeitige Kündigung bei wichtigem Grund, sonst Schadensersatz. Automatisches Ende: Bei Erfolg (Kaufvertrag), Ablauf der Laufzeit, Widerruf der Verkaufsabsicht.
Abwicklung nach Beendigung
Abrechnung: Offene Forderungen, Kaution-Rückzahlung (6 Monate), Betriebskostenabrechnung. Rückgabepflichten: Wohnung besenrein, Einbauten entfernen, Zählerstände protokollieren. Nachvertragliche Pflichten: Gewährleistung läuft weiter, Herausgabe von Unterlagen.
Siehe auch: Kündigung , Abnahme , Kaution