Verzugszinsen (§ 288 BGB) sind Zinsen, die bei Zahlungsverzug anfallen: Basiszinssatz 5 Prozentpunkte bei Verbrauchergeschäften, 9 Prozentpunkte bei Handelsgeschäften. Sie entstehen automatisch bei Verzug und erhöhen die Schuld als Druckmittel zur pünktlichen Zahlung.
Voraussetzungen
Fälligkeit der Forderung eingetreten. Mahnung erfolgt oder entbehrlich (bei Kalenderdatum oder nach 30 Tagen nach Fälligkeit mit Hinweis). Basiszinssatz halbjährlich von Bundesbank veröffentlicht. Beispiel: Forderung 10.000€, Verbraucher bei Basiszins 3,12%: 8,12% jährlich = 2,23€ pro Tag.
Immobilienkauf
Kaufpreisverzug: Nach Fälligkeit (Notar-Mitteilung nach Lastenfreistellung/Auflassung). Erhebliche Summen bei hohen Kaufpreisen. Zusätzlich Schadensersatz möglich (entgangene Nutzung, Finanzierungskosten). Bei erheblichem Verzug: Rücktrittsrecht nach Fristsetzung.
Miete
Miete fällig zu Monatsbeginn, spätestens 3. Werktag (§ 556b BGB). Ohne Mahnung Verzug bei festem Kalenderdatum. Kündigungsrecht bei 2 Monatsmieten Rückstand (§ 543 BGB). Auch Nebenkostennachzahlung kann Verzugszinsen auslösen.
Durchsetzung
Gläubiger muss Verzugszinsen fordern (schriftlich, beziffert). Nachweis: Mahnung mit Zugangsnachweis (Einschreiben). Gerichtlich: Mahnbescheid, Klage. Verzugszinsen auf Verzugszinsen (Zinseszins) grundsätzlich ausgeschlossen (§ 289 BGB). Verjährung: 3 Jahre.
Praktische Tipps
Gläubiger: Unverzüglich mahnen, Frist setzen, Zugang sichern. Schuldner: Pünktlich zahlen, bei Schwierigkeiten kommunizieren, Ratenzahlung verhandeln. Mieter: Dauerauftrag einrichten. Immobilienkauf: Finanzierung rechtzeitig sichern, Kaufpreis pünktlich nach Fälligkeitsmitteilung zahlen.
Siehe auch: Mahnung , Fälligkeit , Zahlungsverzug