Vorabzustimmung ist die im Voraus eingeholte Zustimmung der finanzierenden Bank zu vorzeitiger Darlehensrückzahlung, Sondertilgung oder Vertragsänderung. Sie bietet Planungssicherheit für Verkauf, Umschuldung oder Ablösung und klärt Konditionen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung.
Anwendungsfälle
Immobilienverkauf: Darlehen vor Zinsbindungsende ablösen, Konditionen kennen für Kaufpreiskalkulation. Umschuldung: Günstigere Zinsen bei anderer Bank nutzen. Sondertilgung: Höhere Tilgung als vertraglich vereinbart (Erbschaft, Bonus). Scheidung: Darlehensübernahme durch einen Partner. Vorabzustimmung klärt Kosten im Vorfeld.
Beantragung
Schriftlicher Antrag bei Bank: Darlehensvertragsnummer, Restschuld, Grund der Ablösung, gewünschter Zeitpunkt. Bearbeitungszeit: Einige Tage bis Wochen. Zusage meist befristet gültig (ca. 3 Monate). Bei Verzögerung neue Berechnung erforderlich.
Kosten
Vorfälligkeitsentschädigung: Abhängig von Restlaufzeit und Zinsdifferenz, mehrere Tausend Euro möglich. Berechnung: Aktiv-Passiv-Methode (Zinsdifferenz × Restschuld × Restlaufzeit, abgezinst). Teils verhandelbar bei Kulanzfällen. Bearbeitungsgebühr: 100-300 Euro für Berechnung.
Reduzierung und Alternativen
Kulanz bei berechtigtem Interesse: Berufliche Versetzung, Scheidung, Arbeitslosigkeit. Forward-Darlehen bei gleicher Bank: Entschädigung entfällt/reduziert sich. Alternativen: Zinsbindungsende abwarten (kostenlos), Darlehensübernahme durch Käufer, Widerrufsjoker prüfen (bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung).
Praktische Tipps
Vor Verkauf: Vorabzustimmung einholen, Kosten in Verkaufspreis einkalkulieren. Vor Umschuldung: Wirtschaftlichkeitsrechnung (Vorfälligkeitsentschädigung vs. Zinsersparnis). Bei Vertragsabschluss: Sondertilgungsrechte vereinbaren (5-10% jährlich gegen Zinsaufschlag).
Siehe auch: Vorfälligkeitsentschädigung , Sondertilgung , Umschuldung