Bauleitplanung umfasst die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen durch die Gemeinden. Sie ist das wichtigste Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Baugesetzbuch (BauGB). Bürger können im Aufstellungsverfahren Einwendungen erheben.
Zwei Stufen
Flächennutzungsplan (FNP): Vorbereitende Bauleitplanung für das gesamte Gemeindegebiet. Stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung dar (Wohngebiet, Gewerbe, Grünfläche). Verbindlicher Bebauungsplan (B-Plan): Rechtsverbindliche Festsetzungen für Teilgebiete. Regelt Art und Maß der baulichen Nutzung.
Aufstellungsverfahren
Aufstellungsbeschluss durch Gemeinderat. Frühzeitige Bürgerbeteiligung. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Öffentliche Auslegung des Planentwurfs. Abwägung der Stellungnahmen. Satzungsbeschluss und Bekanntmachung.
Festsetzungen
Art der baulichen Nutzung: Wohn-, Gewerbe-, Mischgebiet nach BauNVO. Maß der baulichen Nutzung: GRZ, GFZ, Höhe, Geschosszahl. Bauweise: Offene oder geschlossene Bauweise. Überbaubare Grundstücksflächen: Baugrenzen, Baulinien.
Rechtswirkungen
Planungshoheit der Gemeinde: Eigenverantwortliche Stadtentwicklung. Bindungswirkung: Baugenehmigungen müssen B-Plan entsprechen. Entschädigung: Bei Herabzonung unter Umständen Entschädigung. Normenkontrolle: Gerichtliche Überprüfung durch Oberverwaltungsgericht.
Siehe auch: Bebauungsplan , Baugenehmigung , Grundstück