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Immobilien-ABC

Baunutzungsverordnung

Bundesverordnung zur Regelung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung

Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine Rechtsverordnung des Bundes, die Art und Maß der baulichen Nutzung in Bauleitplänen regelt. Sie definiert Gebietstypen wie Wohn-, Gewerbe- und Mischgebiete sowie Kennzahlen wie Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl. Die BauNVO gilt für alle Bebauungspläne in Deutschland.

Gebietsarten (Art der Nutzung)

Kleinsiedlungsgebiet (WS): Wohngebäude mit Nutzgärten. Reines Wohngebiet (WR): Nur Wohnnutzung. Allgemeines Wohngebiet (WA): Wohnen und verträgliche Nutzungen. Besonderes Wohngebiet (WB): Wohnen und nicht störendes Gewerbe. Mischgebiet (MI): Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt. Gewerbegebiet (GE) und Industriegebiet (GI).

Maß der Nutzung

Grundflächenzahl (GRZ): Anteil der überbaubaren Grundstücksfläche. Geschossflächenzahl (GFZ): Verhältnis Geschossfläche zu Grundstücksfläche. Baumassenzahl (BMZ): Bei Gewerbe- und Industriegebieten. Zahl der Vollgeschosse: Maximale Geschossigkeit. Höhe baulicher Anlagen: Trauf- und Firsthöhe.

Bauweise

Offene Bauweise (o): Einzelhäuser, Doppelhäuser, Hausgruppen bis 50m Länge. Geschlossene Bauweise (g): Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand. Abweichende Bauweise: Individuelle Festsetzung im B-Plan.

Bedeutung für Käufer

Bebauungsplan prüfen vor Grundstückskauf. Zulässige Nutzungsart bestimmt Wert. Maß der Nutzung beeinflusst Bebaubarkeit. Änderungen der BauNVO können Bestandsschutz auslösen.

Siehe auch: Bebauungsplan , Grundflächenzahl , Geschossflächenzahl

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