Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine Rechtsverordnung des Bundes, die Art und Maß der baulichen Nutzung in Bauleitplänen regelt. Sie definiert Gebietstypen wie Wohn-, Gewerbe- und Mischgebiete sowie Kennzahlen wie Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl. Die BauNVO gilt für alle Bebauungspläne in Deutschland.
Gebietsarten (Art der Nutzung)
Kleinsiedlungsgebiet (WS): Wohngebäude mit Nutzgärten. Reines Wohngebiet (WR): Nur Wohnnutzung. Allgemeines Wohngebiet (WA): Wohnen und verträgliche Nutzungen. Besonderes Wohngebiet (WB): Wohnen und nicht störendes Gewerbe. Mischgebiet (MI): Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt. Gewerbegebiet (GE) und Industriegebiet (GI).
Maß der Nutzung
Grundflächenzahl (GRZ): Anteil der überbaubaren Grundstücksfläche. Geschossflächenzahl (GFZ): Verhältnis Geschossfläche zu Grundstücksfläche. Baumassenzahl (BMZ): Bei Gewerbe- und Industriegebieten. Zahl der Vollgeschosse: Maximale Geschossigkeit. Höhe baulicher Anlagen: Trauf- und Firsthöhe.
Bauweise
Offene Bauweise (o): Einzelhäuser, Doppelhäuser, Hausgruppen bis 50m Länge. Geschlossene Bauweise (g): Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand. Abweichende Bauweise: Individuelle Festsetzung im B-Plan.
Bedeutung für Käufer
Bebauungsplan prüfen vor Grundstückskauf. Zulässige Nutzungsart bestimmt Wert. Maß der Nutzung beeinflusst Bebaubarkeit. Änderungen der BauNVO können Bestandsschutz auslösen.
Siehe auch: Bebauungsplan , Grundflächenzahl , Geschossflächenzahl