Bauordnungsrecht ist der Teil des öffentlichen Baurechts, der die Sicherheit und Ordnung bei der Errichtung, Änderung und Nutzung baulicher Anlagen regelt. Es ist Landesrecht und wird durch die Landesbauordnungen sowie zahlreiche technische Baubestimmungen konkretisiert. Ziel ist der Schutz der öffentlichen Sicherheit.
Abgrenzung zum Bauplanungsrecht
Bauplanungsrecht (Bundesrecht): Regelt WO und WAS gebaut werden darf. Bauordnungsrecht (Landesrecht): Regelt WIE gebaut werden muss. Beide müssen bei jedem Bauvorhaben beachtet werden. Prüfung im Baugenehmigungsverfahren.
Schutzziele
Standsicherheit: Gebäude müssen Lasten sicher abtragen. Brandschutz: Verhinderung von Brandentstehung und -ausbreitung. Verkehrssicherheit: Keine Gefährdung von Personen. Gesundheitsschutz: Belichtung, Belüftung, Schallschutz. Umweltschutz: Wärmeschutz, Energieeffizienz.
Technische Baubestimmungen
DIN-Normen: Technische Regeln für Bauprodukte und Bauausführung. Eingeführte technische Baubestimmungen: Von den Ländern verbindlich erklärt. Europäische Normen: Harmonisierte Produktnormen mit CE-Kennzeichnung.
Rechtsfolgen bei Verstößen
Baueinstellung: Sofortiger Baustopp durch Behörde. Nutzungsuntersagung: Verbot der Nutzung. Beseitigungsanordnung: Rückbau des Schwarzbaus. Bußgeld: Bei Ordnungswidrigkeiten. Strafbarkeit: Bei schweren Verstößen mit Personenschäden.
Siehe auch: Baugenehmigung , Bebauungsplan , MBO