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Immobilien-ABC

Courtage-Teilung

Gesetzliche Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer seit 2020

Courtage-Teilung bezeichnet die seit Dezember 2020 geltende gesetzliche Regelung zur Provisionsaufteilung beim Immobilienkauf. Käufer zahlt maximal die Hälfte der Gesamtprovision, Verkäufer muss seinen Anteil zuerst zahlen bevor Käufer zur Zahlung verpflichtet ist, gilt für Wohnimmobilien wenn Käufer Verbraucher ist sowie Makler nicht ausschließlich für eine Partei tätig war.

Gesetzliche Regelung

Paragraf 656c und 656d BGB seit 23. Dezember 2020 in Kraft Ziel war Entlastung der Käufer die zuvor regional bis zu 7,14 Prozent alleine trugen jetzt hälftige Teilung vorgeschrieben, Verkäufer muss seinen Anteil nachweislich gezahlt haben bevor Käuferprovision fällig wird Nachweis durch Zahlungsbeleg erforderlich. Gilt nur bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser nicht bei Mehrfamilienhäusern Gewerbeimmobilien unbebauten Grundstücken sowie nur wenn Käufer als Verbraucher handelt nicht bei gewerblichen Käufern.

Provisionsmodelle

Doppelmakler arbeitet für beide Parteien Provision wird hälftig geteilt üblich 3 Prozent plus Mehrwertsteuer pro Seite also 3,57 Prozent jeweils gesamt 7,14 Prozent, Verkäufermakler ausschließlich vom Verkäufer beauftragt darf vom Käufer maximal gleichen Betrag verlangen Hälfte-Regelung greift. Käufermakler ausschließlich vom Käufer beauftragt Provision trägt Käufer allein keine Teilung möglich, Innenprovision Verkäufer zahlt alles Käufer provisionsfrei als Verkaufsargument sowie regionale Unterschiede in der Provisionshöhe zwischen 4,76 und 7,14 Prozent gesamt.

Zahlungsablauf

Maklervertrag schriftlich oder Textform erforderlich Provisionsanspruch entsteht bei Kaufvertragsabschluss Rechnung an Verkäufer zuerst Zahlung durch Verkäufer erforderlich Nachweis an Makler dann Rechnung an Käufer erst nach Verkäuferzahlung, Käufer darf Zahlung verweigern bis Nachweis vorliegt Fälligkeit erst nach Nachweis. Zahlungsfrist üblicherweise 14 Tage nach Rechnungsstellung bei notarieller Abwicklung oft Fälligkeit mit Kaufpreisfälligkeit gekoppelt, Mahnverfahren bei Nichtzahlung möglich sowie Verjährung nach drei Jahren ab Fälligkeit.

Ausnahmen und Sonderfälle

Gewerbliche Käufer unterliegen nicht dem Halbteilungsgrundsatz freie Provisionsvereinbarung möglich, Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten keine Anwendung Baugrundstücke ohne Wohngebäude ausgenommen, Erbbaurechte strittig ob Halbteilung gilt. Bestandsschutz für Altverträge vor 23.12.2020 abgeschlossen keine Anwendung des neuen Rechts, Bauträger unterliegen nicht dem Maklerrecht bei Direktvertrieb keine Provision aber versteckt im Kaufpreis sowie Notarverträge im Ausland deutsche Regelung trotzdem anwendbar bei inländischer Immobilie.

Praktische Auswirkungen

Käufer sparen je nach Region 1,5 bis 3,5 Prozent des Kaufpreises bei 300.000 Euro Kaufpreis 4.500 bis 10.500 Euro Ersparnis, Verkäufer tragen höhere Kosten als vor Gesetzesänderung kalkulieren dies in Verkaufspreis ein teilweise Preiserhöhung um Provision, Maklermarkt Konsolidierung kleinere Makler unter Druck. Vergleich vor Beauftragung lohnt sich verschiedene Provisionsmodelle am Markt manche Makler mit Festpreis statt Prozentsatz Online-Makler oft günstiger sowie Verhandlungsspielraum bei der Provisionshöhe gegeben.

Siehe auch: Courtage , Maklervertrag , Kaufnebenkosten

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