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Immobilien-ABC

Dachboden

Nicht ausgebauter Raum unter dem Dach eines Gebäudes

Dachboden bezeichnet den ungenutzten oder als Abstellfläche genutzten Raum unter der Dachkonstruktion. Er kann bei ausreichender Höhe und Statik zu Wohnraum ausgebaut werden. Der Ausbau ist genehmigungspflichtig und muss Anforderungen an Dämmung und Brandschutz erfüllen.

Nutzungsmöglichkeiten

Abstell- und Lagerraum: Klassische Nutzung ohne Ausbau. Wohnraumausbau: Bei ausreichender Höhe und Belichtung. Büro oder Hobbyraum: Je nach Genehmigungslage. Gemeinschaftsfläche: Im Mehrfamilienhaus oft Gemeinschaftseigentum.

Ausbauvoraussetzungen

Raumhöhe: Mindestens 2,30 Meter über mehr als 50 Prozent der Fläche. Tragfähigkeit: Statik der Decke für Wohnnutzung prüfen. Belichtung: Dachfenster oder Gauben für Aufenthaltsräume. Dämmung: Nach EnEV, oft Zwischensparrendämmung.

Rechtliche Aspekte

Genehmigung: Nutzungsänderung zu Wohnraum genehmigungspflichtig. Wohnfläche: Flächen unter Schrägen anteilig anrechenbar. WEG: Bei Wohnungseigentum Zustimmung der Gemeinschaft nötig. Stellplätze: Zusätzlicher Wohnraum kann Stellplatznachweis erfordern.

Siehe auch: Dachgeschoss , Dachausbau , Dämmung

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