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Immobilien-ABC

Courtage

Provision für Vermittlungsleistung des Immobilienmaklers bei Kauf oder Miete

Courtage bezeichnet die Vergütung für erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie durch einen Makler. Beim Kauf regional unterschiedlich zwischen 4,76 und 7,14 Prozent des Kaufpreises seit 2020 hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, bei Miete maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer seit 2015 Bestellerprinzip Auftraggeber zahlt sowie Provision nur bei erfolgreichem Abschluss fällig.

Höhe der Courtage

Kaufimmobilien regional unterschiedlich Berlin Hamburg 7,14 Prozent Bayern teils 6 Prozent NRW variabel je nach Vereinbarung marktüblich gesamt zwischen 5,95 und 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, Teilung seit Dezember 2020 gesetzlich vorgeschrieben Käufer maximal Hälfte Verkäufer mindestens Hälfte. Mietimmobilien maximal zwei Nettokaltmieten plus 19 Prozent Mehrwertsteuer also 2,38 Monatsmieten nur bei Beauftragung durch Mieter seit Bestellerprinzip 2015 meist Vermieter zahlt sowie Gewerbe keine gesetzliche Begrenzung frei verhandelbar üblich drei bis sechs Monatsmieten.

Entstehung und Fälligkeit

Maklervertrag Grundlage schriftlich oder Textform bei Verbrauchern erforderlich Provisionsanspruch entsteht bei Abschluss des Hauptvertrags Kaufvertrag notariell beurkundet oder Mietvertrag unterschrieben, Kausalität Makler muss Abschluss verursacht haben Nachweis oder Vermittlung erforderlich. Fälligkeit mit Vertragsabschluss Rechnung durch Makler Zahlungsfrist üblicherweise 14 Tage, bei Kaufvertrag häufig Fälligkeit mit Kaufpreisfälligkeit verknüpft sowie keine Provision bei bloßer Besichtigung ohne Abschluss.

Bestellerprinzip bei Miete

Seit 1. Juni 2015 gesetzlich geregelt wer Makler beauftragt zahlt Provision typischerweise Vermieter da dieser inseriert und Makler einschaltet Mieter provisionsfrei bei Vermietervermittlung, Ausnahme Mieter beauftragt explizit Suchauftrag dann trägt Mieter Provision. Umgehungsversuche verboten Abwälzung auf Mieter durch Nebenvereinbarung nichtig, Verstöße Ordnungswidrigkeit bis 25.000 Euro Bußgeld für Makler sowie Rückforderung zu Unrecht gezahlter Provision binnen drei Jahren möglich.

Steuerliche Behandlung

Käufer Courtage als Anschaffungsnebenkosten Teil der Bemessungsgrundlage für AfA bei Vermietung über Nutzungsdauer absetzbar bei Eigennutzung nicht steuerlich relevant, Verkäufer Courtage als Veräußerungskosten mindern Spekulationsgewinn innerhalb Zehnjahresfrist absetzbar. Mieter keine Absetzbarkeit bei privater Nutzung bei beruflich bedingtem Umzug als Werbungskosten möglich, Vermieter Courtage sofort als Werbungskosten absetzbar sowie Mehrwertsteuer für Unternehmer als Vorsteuer abziehbar.

Verhandlung und Alternativen

Verhandlungsspielraum bei Provisionshöhe gegeben besonders bei hochpreisigen Objekten oder schwer verkäuflichen Immobilien Nachlass möglich, Festpreisprovisionen statt Prozentsatz bei manchen Maklern Online-Makler oft günstiger als traditionelle Makler. Privatverkauf ohne Makler spart Provision erfordert eigenen Aufwand Inserierung Besichtigungen Verhandlung Vertragsabwicklung, Teilleistungen einzeln beauftragen nur Bewertung nur Exposé nur Besichtigung sowie Hybridmodelle mit reduzierter Serviceleistung am Markt.

Siehe auch: Courtage-Teilung , Maklervertrag , Bestellerprinzip

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