Handänderung bezeichnet den rechtlichen Wechsel des Eigentümers an einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht. Kauf als häufigste Form durch entgeltliches Rechtsgeschäft, Schenkung als unentgeltliche Übertragung unter Lebenden, Erbschaft durch Gesamtrechtsnachfolge beim Tod des Erblassers, Zwangsversteigerung durch Zuschlag des Vollstreckungsgerichts, notarielle Beurkundung für rechtsgeschäftliche Handänderungen vorgeschrieben sowie Eigentumsübergang erst mit Grundbucheintragung wirksam.
Kauf als Handänderung
Grundstückskaufvertrag als häufigste Form der Handänderung, notarielle Beurkundung nach § 311b BGB zwingend erforderlich, Eigentumsübertragung durch Auflassung als dingliche Einigung, Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers. Kaufnebenkosten typischerweise zehn bis fünfzehn Prozent, Grunderwerbsteuer je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent, Notargebühren und Grundbuchkosten sowie Unbedenklichkeitsbescheinigung als Voraussetzung für Eigentumsumschreibung.
Schenkung und Erbschaft
Grundstücksschenkung für vorweggenommene Erbfolge häufig, Ausnutzung von Schenkungsteuerfreibeträgen alle zehn Jahre, Freibeträge bei Ehegatten 500.000 Euro bei Kindern 400.000 Euro, Nießbrauchvorbehalt oder Wohnrecht als Gestaltungselemente. Erbschaft durch Eigentumsübergang kraft Gesetzes mit Tod des Erblassers, Grundbuchberichtigung unter Vorlage des Erbscheins, Gebührenfreiheit innerhalb von zwei Jahren nach Erbfall sowie Erbschaftsteuer mit Freibeträgen nach Verwandtschaftsgrad.
Grunderwerbsteuer
Steuerpflicht bei entgeltlichen Handänderungen mit Vertragsabschluss, Steuersätze je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent, Bayern und Sachsen am günstigsten mit 3,5 Prozent. Steuerbefreiungen bei Erbschaft und Schenkung, Erwerb zwischen Ehegatten und Verwandten in gerader Linie steuerfrei, Grundstücksübertragungen bei Erbauseinandersetzung befreit sowie steuerliche Gestaltung vor Transaktion prüfen.
Notarielle Abwicklung
Notar als unparteiischer Rechtswahrer für beide Vertragsparteien, Prüfung des Grundbuchs auf Belastungen und Verfügungsbeschränkungen, Einholung erforderlicher Genehmigungen und Bescheinigungen. Überwachung der vertragsgemäßen Abwicklung, Auszahlung aus Notaranderkonto oder Fälligkeitsmitteilung, Beantragung der Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt sowie professionelle Abwicklung gewährleistet Rechtssicherheit.
Praktische Hinweise
Vorkaufsrechte können Handänderung verzögern, gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinden in bestimmten Gebieten, Notar holt Verzichtserklärungen oder Negativatteste ein. Verfügungsbeschränkungen im Grundbuch prüfen, Insolvenzvermerke und Zwangsversteigerungsvermerke beachten, Prüfung auf Beschränkungen wesentlicher Teil der Kaufvorbereitung sowie frühzeitige rechtliche Beratung bei komplexen Konstellationen.
Siehe auch: Auflassung , Grundbuch , Grunderwerbsteuer