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Immobilien-ABC

Hausgeld

Monatliche Zahlung der Wohnungseigentümer für Gemeinschaftskosten und Rücklage

Hausgeld bezeichnet die monatliche Zahlung jedes Wohnungseigentümers an die Eigentümergemeinschaft zur Deckung der laufenden Kosten. Betriebskosten für Heizung Wasser Versicherung und Hausmeister, Instandhaltungsrücklage für künftige Reparaturen, Verwaltungskosten für Hausverwaltung und Kontoführung, Verteilung meist nach Miteigentumsanteilen, Höhe durch Wirtschaftsplan festgelegt sowie wichtiger Kostenfaktor bei Wohnungskauf unbedingt prüfen.

Zusammensetzung

Betriebskosten als laufende Kosten des Gemeinschaftseigentums, Heizkosten größter Posten oft 40 bis 60 Prozent, Gebäudeversicherung und Haftpflicht als Pflichtposten. Dienstleistungskosten für Hausmeister Reinigung und Gartenpflege, Aufzugwartung und Schornsteinfeger gesetzlich vorgeschrieben, Verwaltungskosten pauschal pro Einheit, nicht umlagefähig auf Mieter sowie Vermieter trägt diesen Anteil selbst.

Instandhaltungsrücklage

Ansparung für Dachsanierung Fassadenrenovierung und Heizungsaustausch, gesetzlich vorgeschrieben nach § 19 WEG in angemessener Höhe, üblich 0,80 bis 1,50 Euro pro Quadratmeter monatlich. Ältere Gebäude benötigen höhere Rücklagen, zu niedrige Rücklage bedeutet Risiko für Sonderumlagen, Verwendung nur durch Beschluss der Eigentümerversammlung, ausschließlich für Gemeinschaftseigentum sowie Rücklagenstand bei Kaufentscheidung wichtig.

Höhe und Verteilung

Durchschnittlich 3 bis 6 Euro pro Quadratmeter monatlich, Neubauten günstiger bei 2,50 bis 4 Euro, Altbauten teurer bei 4 bis 7 Euro. Verteilung nach Miteigentumsanteil häufigster Schlüssel aus Teilungserklärung, Heizkosten verbrauchsabhängig zu 50 bis 70 Prozent gesetzlich vorgeschrieben, abweichende Beschlüsse der Eigentümerversammlung möglich sowie Transparenz für alle Eigentümer wichtig.

Wirtschaftsplan und Abrechnung

Wirtschaftsplan als jährliche Planung aller Einnahmen und Ausgaben, Erstellung durch Hausverwaltung und Beschluss durch Versammlung, Basis für monatliche Hausgeldzahlungen. Jahresabrechnung mit tatsächlichen Kosten und Nachzahlung oder Guthaben, Recht auf Belegeinsicht und Prüfung durch Eigentümer, Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse innerhalb eines Monats sowie Protokolle zeigen geplante Maßnahmen.

Praktische Hinweise

Vor Kauf Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen der letzten Jahre anfordern, Protokolle der Eigentümerversammlungen auf geplante Sanierungen prüfen, niedrige Rücklagen bedeuten Sonderumlagen-Risiko. Warnsignale sind stark steigende Hausgelder und häufiger Verwalterwechsel, Zahlungspflicht monatlich und pünktlich bei Verzug droht Zwangsversteigerung, aktive Teilnahme an Eigentümerversammlung empfohlen sowie Gesamtbelastung aus Finanzierung und Hausgeld kalkulieren.

Siehe auch: Wohnungseigentum , Nebenkosten , Hausverwaltung

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