Handwerkerrechnung dokumentiert erbrachte Handwerksleistungen und deren Kosten. Sie ist Voraussetzung für den steuerlichen Abzug von Handwerkerleistungen und sollte bestimmte Angaben enthalten. Arbeits- und Fahrtkosten sind bei selbstgenutztem Wohneigentum teilweise absetzbar.
Rechnungsinhalt
Pflichtangaben: Name, Adresse, Steuernummer des Handwerkers. Leistungsbeschreibung: Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten. Aufteilung: Material- und Arbeitskosten separat ausweisen. Zahlungsweg: Unbare Zahlung erforderlich für Steuerabzug.
Steuerliche Absetzbarkeit
Arbeitskosten: Bis 6.000 Euro jährlich absetzbar (20 Prozent = 1.200 Euro). Materialkosten: Nicht begünstigt, nur Lohnanteil. Eigennutzung: Nur bei selbstgenutzter Immobilie. Vermietung: Werbungskosten, keine Beschränkung auf Lohnanteil.
Prüfungspunkte
Angemessenheit: Sind die Kosten marktüblich? Beauftragung: Schriftlicher Kostenvoranschlag empfohlen. Abnahme: Mängelfreie Leistung vor Zahlung prüfen. Gewährleistung: Zwei Jahre für Handwerkerarbeiten.
Siehe auch: Sanierung , Instandhaltung , Renovierung