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Immobilien-ABC

Gutachten

Sachverständige Bewertung von Immobilien nach anerkannten Verfahren

Gutachten bezeichnet die schriftliche Stellungnahme eines qualifizierten Sachverständigen zur Bewertung einer Immobilie nach standardisierten Methoden. Verkehrswertgutachten als häufigste Form, Ermittlung nach Immobilienwertermittlungsverordnung, drei Wertermittlungsverfahren je nach Objektart, gerichtsfeste Dokumentation aller Bewertungsschritte, Grundlage für Kauf Verkauf Finanzierung und Erbschaft sowie unverzichtbar bei streitigen Wertfragen.

Wertermittlungsverfahren

Vergleichswertverfahren bei ausreichenden Vergleichspreisen bevorzugt, Ertragswertverfahren für vermietete Objekte und Renditeobjekte, Sachwertverfahren für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Kombination mehrerer Verfahren zur Plausibilisierung üblich, Gewichtung nach Marktgepflogenheiten und Objektart, normierten Verfahren nach ImmoWertV sowie methodische Grundlage jeder seriösen Bewertung.

Gutachterarten

Verkehrswertgutachten als umfassende Wertermittlung mit Marktanalyse, Kurzgutachten als vereinfachte Bewertung für Orientierungszwecke, Beleihungswertgutachten nach Beleihungswertermittlungsverordnung für Banken. Schadensgutachten bei Baumängeln oder Versicherungsfällen, Mietwertgutachten zur Bestimmung ortsüblicher Vergleichsmiete, Energiegutachten zur energetischen Bewertung sowie spezialisierte Gutachten für verschiedene Anlässe.

Qualifikation des Gutachters

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit besonderer Qualifikation, staatlich anerkannte Sachverständige nach Landesrecht, zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO 17024, freie Sachverständige ohne besondere Zulassung. Öffentliche Bestellung für gerichtliche Gutachten erforderlich, Qualifikation je nach Verwendungszweck wählen, Honorar frei verhandelbar bei privaten Gutachten sowie Qualifikationsnachweis vor Beauftragung prüfen.

Gutachteninhalt

Objektbeschreibung mit Lage Größe Ausstattung und Zustand, Grundbuchanalyse mit Rechten und Belastungen, Marktanalyse mit Angebot und Nachfrage, Wertermittlung nach gewähltem Verfahren. Dokumentation aller Berechnungsschritte nachvollziehbar, Begründung der Wertansätze und Anpassungen, Zusammenfassung mit Verkehrswert zum Stichtag sowie transparente und nachprüfbare Bewertung.

Praktische Hinweise

Vor Beauftragung Verwendungszweck klären, für Finanzierung Beleihungswertgutachten der Bank, für Erbschaft oder Schenkung Verkehrswertgutachten, für Orientierung oft Kurzgutachten ausreichend. Kosten je nach Aufwand 500 bis 2500 Euro, öffentlich bestellte Gutachter bei streitigen Fällen, Gutachten vor wichtigen Entscheidungen einholen sowie professionelle Bewertung schützt vor Fehlentscheidungen.

Siehe auch: Verkehrswert , Wertermittlung , Gewährleistung

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