Zum Inhalt springen
Halle (Saale) · Merseburg · Saalekreis · Leipzig
Immobilien-ABC

Grundstückskauf

Erwerb von Grundeigentum durch notariellen Kaufvertrag und Grundbucheintragung

Grundstückskauf bezeichnet den rechtlichen Erwerb eines Grundstücks durch Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrages und anschließende Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch. Notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben nach § 311b BGB, Kaufvertrag ohne Notar unwirksam, Auflassungsvormerkung sichert Käufer, Eigentumsübergang erst mit Grundbucheintragung wirksam, Kaufnebenkosten 10 bis 15 Prozent zusätzlich sowie gründliche Prüfung vor Kaufentscheidung unerlässlich.

Rechtliche Grundlagen

Notarielle Beurkundung zwingend erforderlich, mündliche Absprachen und schriftliche Vorverträge unwirksam, Notar als unparteiischer Rechtswahrer beider Parteien. Eigentumsübergang als mehrstufiger Prozess, Kaufvertrag begründet schuldrechtliche Verpflichtungen, Auflassung dingliche Einigung über Eigentumsübergang, Eintragung im Grundbuch vollzieht Eigentumsübergang sowie Zeitraum mehrere Wochen bis Monate.

Ablauf

Vorbereitung als Grundbuchauszug und Baulastenverzeichnis prüfen, Bebauungsplan und Altlastenkataster einsehen, Finanzierung mit Bank klären. Notartermin mit Verlesung des gesamten Vertrages, Unterschriften beider Parteien, Auflassungsvormerkung wird eingetragen. Kaufpreiszahlung nach Fälligkeitsmitteilung des Notars, Eigentumsumschreibung beantragt Notar beim Grundbuchamt sowie Gesamtdauer drei bis sechs Monate typisch.

Kaufnebenkosten

Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent Bayern Sachsen bis 6,5 Prozent Brandenburg NRW größter Posten, Notarkosten circa 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises, Grundbuchkosten circa 0,5 Prozent. Maklercourtage bei Vermittlung 3 bis 7 Prozent seit 2020 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, sonstige Kosten wie Vermessung Gutachten Erschließung sowie Gesamtnebenkosten 10 bis 15 Prozent einplanen.

Prüfung vor Kauf

Grundbuchprüfung als wichtigste rechtliche Prüfung, Abteilung I Eigentümer, Abteilung II Lasten und Beschränkungen, Abteilung III Grundpfandrechte. Baulastenverzeichnis beim Bauamt nicht im Grundbuch eingetragen, Bebauungsplan für Bebaubarkeit entscheidend, Altlastenkataster beim Umweltamt anfragen sowie technische Prüfung Erschließung Bodengutachten bei Bedarf.

Praktische Hinweise

Zeitplanung realistisch mehrere Monate einplanen, Finanzierung vor Notartermin verbindlich klären, Kaufvertragsentwurf vor Termin sorgfältig prüfen. Häufige Fehler vermeiden als Zeitdruck ungeprüfte Belastungen unterschätzte Nebenkosten, Baulastenverzeichnis nicht vergessen, Bebauungsplan lesen sowie professionelle Beratung durch Notar Makler oder Gutachter nutzen.

Siehe auch: Grundstück , Notar , Grundbuch

Ihr direkter Draht

Sprechen wir über Ihre Immobilie.

Kostenlose Ersteinschätzung, persönliche Beratung, diskrete Abwicklung, melden Sie sich, wir sind gerne für Sie da.