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Immobilien-ABC

Grundsteuer

Kommunale Steuer auf inländischen Grundbesitz als regelmäßige Belastung für Eigentümer

Grundsteuer bezeichnet eine von den Gemeinden erhobene Realsteuer auf das Eigentum an inländischen Grundstücken die jährlich zu entrichten ist. Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke am häufigsten, Steuerschuldner ist der Eigentümer, Umlegung auf Mieter als Betriebskosten zulässig, Hebesatz durch Gemeinderat festgelegt, Grundsteuerreform ab 2025 mit Neubewertung sowie wichtige Einnahmequelle der Kommunen.

Berechnung

Dreistufiges Berechnungsverfahren als Grundstruktur, Ermittlung des Grundstückswerts durch Finanzamt, Anwendung der Steuermesszahl auf Grundstückswert, Anwendung des kommunalen Hebesatzes auf Messbetrag. Zahlung vierteljährlich zum 15. Februar Mai August November, jährliche Zahlung bei Beträgen unter 30 Euro, Grundsteuerbescheid durch Gemeinde als Steuerbescheid sowie Berechnung für Eigentümer oft intransparent.

Hebesatz

Hebesatz als kommunaler Gestaltungsspielraum für Steueraufkommen, erhebliche Bandbreite von unter 200 bis über 900 Prozent, ländliche Gemeinden tendenziell niedrigere Hebesätze, Großstädte und finanzschwache Kommunen hohe Hebesätze. München etwa 535 Prozent, Berlin etwa 810 Prozent sehr hoch, kleine Gemeinden teilweise unter 300 Prozent sowie Hebesatz als Standortfaktor bei Immobilienentscheidungen.

Grundsteuerreform 2025

Bundesverfassungsgericht 2018 Einheitswerte verfassungswidrig erklärt, massive Ungleichbehandlung durch veraltete Werte von 1964 West und 1935 Ost, Neubewertung aller 36 Millionen Grundstücke erforderlich. Bundesmodell Bodenwert plus Gebäudewert als Bemessungsgrundlage, Länderöffnungsklausel ermöglicht eigene Modelle, Bayern mit reinem Flächenmodell, Baden-Württemberg mit Bodenwertmodell sowie erhebliche Umverteilung der Steuerlast zwischen Grundstücksarten.

Umlegung auf Mieter

Grundsteuer als umlegbare Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung anerkannt, Mietvertrag muss Betriebskostenumlage vorsehen, Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung üblich, Mieter kann Belege einsehen und prüfen. Erhöhung der Grundsteuer führt zu höheren Nebenkosten, Mieter tragen wirtschaftlich die Steuerlast, Leerstandsrisiko bei Vermieter sowie Grundsteuer als durchlaufender Posten.

Praktische Hinweise

Grundsteuerbescheid auf Richtigkeit prüfen, neue Bescheide ab 2025 besonders genau kontrollieren, Einspruchsfrist von einem Monat beachten. Vor Immobilienkauf Hebesatz der Gemeinde recherchieren, Grundsteuer als laufende Kosten einplanen, bei Renditeberechnung für Kapitalanlage berücksichtigen, Umlegbarkeit auf Mieter wichtig sowie realistische Kalkulation der Gesamtbelastung.

Siehe auch: Grundbuch , Betriebskosten , Bodenrichtwert

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