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Immobilien-ABC

Grundpfandrechte

Dingliche Sicherungsrechte an Grundstücken zur Absicherung von Forderungen

Grundpfandrechte bezeichnen dingliche Rechte an Grundstücken die dem Gläubiger das Recht geben sich bei Zahlungsausfall aus dem Grundstück zu befriedigen. Eintragung in Abteilung III des Grundbuchs, Grundschuld und Hypothek als wichtigste Formen, Sicherungsmittel für Immobilienfinanzierungen, Verwertung durch Zwangsversteigerung bei Zahlungsverzug, Rangfolge bestimmt Reihenfolge der Befriedigung sowie wesentliche Grundlage des Hypothekarkredits.

Grundschuld

Häufigstes Grundpfandrecht in Deutschland, nicht an bestimmte Forderung gebunden, bleibt nach Tilgung bestehen bis Löschung erfolgt, flexibel für neue Darlehen verwendbar. Buchgrundschuld als Regelfall ohne Brieferteilung, Sicherungsabrede regelt Verhältnis zur gesicherten Forderung, Bank kann bei Zahlungsausfall Zwangsvollstreckung betreiben sowie etabliertes Standardinstrument der Baufinanzierung.

Hypothek

Akzessorisches Grundpfandrecht direkt an Forderung gebunden, sinkt automatisch mit Darlehenstilgung, erlischt bei vollständiger Rückzahlung, heute selten verwendet wegen geringerer Flexibilität. Briefhypothek mit Übergabe des Hypothekenbriefs, Buchhypothek ohne Brieferteilung, Sicherungshypothek für bestimmte Sicherungszwecke sowie historisch bedeutsam aber praktisch durch Grundschuld verdrängt.

Rang und Verwertung

Rangfolge nach Eintragungsdatum im Grundbuch, erstrangige Grundpfandrechte mit höchster Sicherheit, nachrangige Gläubiger tragen höheres Ausfallrisiko, Rang entscheidend für Finanzierungskonditionen. Verwertung durch Zwangsversteigerung nach Darlehenskündigung, Erlösverteilung nach Rangfolge, nachrangige Rechte nur aus Überschuss bedient sowie Rang als wertbestimmender Faktor.

Bestellung und Löschung

Notarielle Beurkundung der Grundschuldbestellung erforderlich, Eintragung im Grundbuch durch Antrag, Kosten nach Geschäftswert circa 0,5 Prozent der Summe, sofort vollstreckbare Urkunde als Vollstreckungstitel. Löschung nach Darlehenstilgung durch Löschungsbewilligung der Bank, Grundbuchamt trägt Löschungsvermerk ein, Kosten circa 0,2 Prozent sowie lastenfreie Übergabe bei Verkauf üblich.

Praktische Hinweise

Vor Finanzierung Grundbuchauszug prüfen, vorhandene Belastungen beachten, Rangverhältnisse mit Bank klären, bei Bestandsimmobilien Lastenfreistellung vereinbaren. Nach Tilgung Löschungsbewilligung anfordern, Grundschuld löschen oder für Anschlussfinanzierung nutzen, Kosten der Löschung gegen Nutzen der Wiederverwertung abwägen sowie strategisches Grundpfandrechtsmanagement empfohlen.

Siehe auch: Grundschuld , Hypothek , Grundbuch

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