Grunderwerbsteuer bezeichnet eine Verkehrssteuer die bei jedem entgeltlichen Erwerb von inländischen Grundstücken anfällt und von den Bundesländern erhoben wird. Steuersätze je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent, Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, Steuerschuldner sind Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch, üblicherweise auf Käufer abgewälzt, Unbedenklichkeitsbescheinigung Voraussetzung für Grundbucheintragung sowie wesentlicher Bestandteil der Erwerbsnebenkosten.
Steuersätze nach Bundesländern
Bayern und Sachsen niedrigste Steuersätze mit 3,5 Prozent, Hamburg 5,5 Prozent, Baden-Württemberg und Niedersachsen 5 Prozent, Berlin und Hessen 6 Prozent, NRW Brandenburg Schleswig-Holstein Thüringen mit 6,5 Prozent als Höchstsatz. Erhebliche Unterschiede je nach Standort, Differenz bis 12.000 Euro bei Kaufpreis 400.000 Euro, Standortentscheidungen auch vom Steuersatz beeinflusst, politische Debatte über Freibeträge für Ersterwerber sowie regionale Unterschiede als Faktor bei Kaufentscheidung.
Bemessungsgrundlage
Grundsätzlich der Kaufpreis als vereinbarter Preis maßgeblich, übernommene Verbindlichkeiten erhöhen Bemessungsgrundlage, Leibrenten kapitalisiert bewertet, bewegliche Sachen wie Einbauküche nicht erfasst bei gesonderter Ausweisung. Bei Neubau vom Bauträger gesamter Kaufpreis erfasst, bei Trennung von Grundstückskauf und Bauvertrag mit unterschiedlichen Partnern nur Grundstückspreis steuerpflichtig sowie sorgfältige Vertragsgestaltung bei Bauvorhaben wichtig.
Steuerschuldner und Fälligkeit
Käufer und Verkäufer gemeinsam Steuerschuldner, Gesamtschuldnerschaft bedeutet Finanzamt kann beide in Anspruch nehmen, vertragliche Regelung im Kaufvertrag üblich, Käufer trägt regelmäßig die Steuer allein. Notar zeigt Kaufvertrag dem Finanzamt an, Steuerbescheid mit Fälligkeit einen Monat nach Bekanntgabe, Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung, rechtzeitige Zahlung vermeidet Zusatzkosten sowie zügige Bearbeitung durch Finanzämter üblich.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Nachweis der Steuerzahlung durch Finanzamt, ohne Bescheinigung keine Grundbucheintragung, Eigentumsübergang erst mit Eintragung vollzogen, Verzögerung durch verspätete Zahlung kann Probleme verursachen. Notar überwacht Grundbucheintragung, Fälligkeitsmitteilung löst Zahlungspflichten aus, professionelle Abwicklung vermeidet Komplikationen sowie rechtzeitige Zahlung im Eigeninteresse des Käufers.
Praktische Hinweise
Vor Kauf aktuellen Steuersatz im Bundesland recherchieren, Gesamtnebenkosten berechnen und Eigenkapital sicherstellen, bei Neubau Vertragsgestaltung prüfen, steuerliche Beratung bei größeren Transaktionen empfohlen. Nach Vertragsschluss Steuerbescheid auf Richtigkeit prüfen, Zahlung fristgemäß, Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern, Steuer als Anschaffungsnebenkosten bei Vermietung über Nutzungsdauer absetzbar sowie wichtiger Planungsfaktor bei jedem Immobilienerwerb.
Siehe auch: Erwerbsnebenkosten , Kaufvertrag , Notar